Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Deutsches Komitee zum Humanitären Völkerrecht)

Internationaler Hintergrund

Zur Förderung der Umsetzung des Humanitären Völkerrecht haben viele Vertragsstaaten der Genfer Abkommen Nationale Komitees zum Humanitären Völkerrecht (National Committees for the implementation of international humanitarian law) eingerichtet. Das IKRK fördert und vernetzt diese nationalen Gremien1, und dadurch gab es in 2020 insgesamt 115 Komitees2. Die Genfer Abkommen oder andere völkerrechtliche Regeln verpflichten einen Staat oder eine Nationale Rotkreuz-Gesellschaft nicht dazu, ein Komitee einzurichten.

Das österreichische Äquivalent zum deutschen Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht ist die HVR-Kommission. Sie wird vom Öster­reichischen Roten Kreuzes als gesetzliche Aufgabe gemäß dem Rotkreuzgesetz organisiert.

Fachausschuss des Bundesverbands

Der Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht ist ein Fachausschuss des Bundesverbands (Bundesausschuss), das heißt er berät das Präsidium. Der Satzung zufolgt nimmt [er] zugleich die Funktion des Deutschen Komitees zum Humanitären Völkerrecht wahr.3 Die englische Bezeichnung des Fachausschusses lautet: German International Humanitarian Law Committee. Der Ausschuss ist eine Maßnahme der Verbreitungsarbeit.

Mitglieder des Fachausschusses

Der Ausschuss hat zwei Gruppen von Mitgliedern:4

Das Sekretariat des Fachausschusses ist beim Generalsekretariat angesiedelt.

Weitere Informationen

Websites

Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. International Committee of the Red Cross, National committees, Genf 2012.
  2. International Committee of the Red Cross, Table of National Committees and other national bodies on international humanitarian law.
  3. Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 22, Abs. 8.
  4. Deutsches Rotes Kreuz, DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht, Berlin 2017.