Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
Allgemeines
Die Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen ist eine staatliche Stiftung, die von den Blutspendediensten des Deutschen Roten Kreuzes als Stifter mit gegründet wurde. Sie wurde am 24. Juli 1995 durch das Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz, HIVHG) geschaffen, um Menschen, die beispielsweise durch eine Bluttransfusion aus einer Blutspende mit dem Humane Immundefizienz-Virus (HIV) infiziert wurden und möglicherweise auch am Acquired Immune Deficiency Syndrome (AIDS) erkrankt sind. Das DRK übernahm mit seiner Beteiligung von 9,2 Millionen DM (3 %) am Stiftungskapital eine Verantwortung für die Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte von Anfang der 1980er-Jahre bis zur verspäteten Einführung von Gegenmaßnahmen ab 1985 (Hitzeinaktivierung, Tests aller Blutspenden, Selektion von Blutspendern, freiwilliger Selbstausschluss).
Hilfen für Betroffene
Die Stiftung unterstützt Menschen, die sich bis 1987 durch ein aus Spenderblut produziertes Medikament, also Blutkonserven und andere Blutprodukte, mit HIV infizierten. Ebenso werden teils Angehörige der betroffenen Menschen unterstützt. Die anspruchsberechtigten Personen erhalten monatlich eine pauschale finanzielle Zuwendung. Nach dem weitgehenden Verbrauch des Stiftungsvermögens werden die dafür benötigten Mittel seit 2017 dem Bundeshaushalt entnommen.
Weitere Informationen
- Artikel Blutspendedienst
- Artikel Blutspender
- Artikel Stiftung
