Schiedsklausel

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Eine Schiedsklausel ist eine Schiedsvereinbarung, die Gliederungen und Mitglieder des Deut­schen Roten Kreu­zes untereinander abschließen. Sie finden sich vor allem in den Satzungen der Vereine (einschließlich der vereinsmäßig aufgebauten Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern), darüber hinaus auch in Verträgen von DRK-Gesellschaften mit Gliederungen. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, bedeutende Konflikte im Verband selbst strukturiert zu bearbeiten und den Aufwand, die Kosten und die Sichtbarkeit der öffentlichen Gerichtsbarkeit zu vermeiden. Eine Schiedsklausel verweist auf das zuständige Schiedsgericht (oder die möglichen Schiedsgerichte) und die anzuwendende Schiedsordnung.

Beispiel Bundesverband

Die Schiedsklausel des Bundesverbands lautet: Alle Rechtsstreitigkeiten a) zwischen Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) des Deutschen Roten Kreuzes, b) zwischen Einzelmitgliedern, c) zwischen Einzelmitgliedern und Gliederungen gemäß Buchstabe a) des Deutschen Roten Kreuzes, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuz-Aufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz ergeben, werden durch Schiedsgerichte im Sinne von §§ 1025 ff der Zivilprozessordnung entschieden.1 Weiter heißt es: Das Verfahren der Schiedsgerichte richtet sich nach der Schiedsordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist.1.1

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 30, Absatz 1.
    1. Absatz 4.