Verein

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Der Verein ist die Rechtsform der Kernstruktur des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK). Die Kernstruktur ist baumartig aufgebaut und besteht überwiegend aus eingetragenen VereinenWP: Bundesverband, Landes­verbände, ggf. Bezirks­verbände (nur in Bayern und Rheinland-Pfalz) und Kreis­verbände. Weiterhin kann es Ortsvereine geben, sie wie alle vorgenannten Verbände eingetragene Vereine (e.V.) sein können, aber auch nicht eingetragene Vereine sein können. Das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK), das heißt der Landesverband in Bayern, ist eine staatsferne Körperschaft des öffentlichen Rechts, die vereinsähnlich organisiert ist. Für die Vereine in der Kernstruktur unterhalb des Bundesverbands gibt es verbindlich anzuwendende Mustersatzungen. Die Schwesternschaften mit dem Verband der Schwesternschaften sind ebenfalls der Kernstruktur zuzuordnen und alle als Vereine organisiert, auch in Bayern.

Neben der Kernstruktur gibt es weitere Vereine im Deutschen Roten Kreuz, zum Beispiel die Bundestarifgemeinschaft, die Landes­tarif­gemein­schaften und das Dialogforum. Auch besondere Aufgabenfelder wie ein Rotkreuz-Museum können als Verein organisiert sein. Weiterhin gibt es diverse Fördervereine im DRK.

Neben der Rechtsform des Vereins gibt es im Deutschen Roten Kreuz vor allem zahlreiche Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Reihe von Stiftungen und einmal mit dem Baye­ri­schen Roten Kreuz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Vereinzelt gibt es Kommanditgesellschaften (KG) in der Sonderform der GmbH & Co. KGWP. → Artikel Rechtsform

Gemeinnützigkeit

Die Vereine des DRK in der Kernstruktur sollten alle als → gemeinnützig anerkannt sein, so dass sie vom Staat bei der KörperschaftsteuerWP und bei der UmsatzsteuerWP und ihre Spender und Fördermitglieder bei der EinkommensteuerWP entlastet werden. Eine pauschale Zuschreibung der Gemeinnützigkeit, wie es im Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz von 1937 geregelt war, gibt es nicht1, sondern jeder Verein muss diesen Status aktiv aufrechterhalten und ihn regelmäßig gegenüber der für sie zuständigen FinanzbehördeWP nachweisen. Insbesondere durch einen Mangel an Compliance kann die Gemeinnützigkeit, auch rückwirkend, aberkannt werden.2

Organe eines Vereins

Jeder Verein hat einen Vorstand, der die Geschäfte führt, und eine Mitgliederversammlung als höchstes Gremium, das unter anderem den Vorstand wählt. Für die Vereine der Kernstruktur gibt es Mustersatzungen, die zwingend anzuwenden und von der zuständigen Gliederung der nächsthöheren Verbandstufe zu genehmigen sind. Darin werden unter anderem die Zusammensetzung und Aufgaben von Vorstand und Mitgliederversammlung näher bestimmt, darüber hinaus können auch weitere Organe eingeführt werden, zum Beispiel der Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst (AED).

Weitere Informationen

Erläuterungen

  1. Das heute geltende DRK-Gesetz von 2008 macht keine Aussagen dazu.
  2. Ein bekanntes Beispiel außerhalb des Deutschen Roten Kreuzes ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt erkannte ihr 2021 die Gemeinnützigkeit rückwirkend ab 2014 ab, und in 2023 erkannte sie sie wieder an, rückwirkend ab 2020. — Hessenschau.de, Nach Skandal: AWO Frankfurt erhält Gemeinnützigkeit zurück, 21. Februar 2023.