Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst
Allgemeines
Das auf Dauer angelegte Ehrenamt im Deutschen Roten Kreuz findet überwiegend in den fünf Rotkreuz-Gemeinschaften statt. In manchen Kreisverbänden, in vielen Landesverbänden und im Bundesverband gibt es einen gemeinschaftsübergreifenden Ausschuss (auf Bundesebene als Bundesausschuss), der teils mit Befugnissen ausgestattet und teils beratend ist. In einem solchen Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst (AED) kommen Vertreter der Gemeinschaften und ggf. z.B. des Katastrophenschutzes und der Verbreitungsarbeit (Konventionsbeauftragter) zusammen.
Besonderheiten
Im Landesverband Baden-Württemberg gibt es auf Landesebene keinen AED wie in anderen Landesverbänden, sondern stattdessen den Fachausschuss Ehrenamt (FAEA) mit hauptsächlich Vertretern der fünf Rotkreuz-Gemeinschaften.
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hessen, Ordnung der Ausschüsse Ehrenamtlicher Dienst, Wiesbaden, 5. November 2011
- Artikel Rotkreuz-Gemeinschaft
- Artikel Ehrenamt