Bundestarifgemeinschaft
Allgemeines
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (BTG) ist der zentrale Arbeitgeberverband des DRK. Er ist ein nicht eingetragener Verein mit Sitz beim Generalsekretariat in Berlin, dem die Landestarifgemeinschaften (LTG) und Sondertarifgemeinschaften angehören. Der Organisationsgrad ist mit acht von insgesamt 19 Landesverbänden mittelmäßig entwickelt: Baden, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Saarland. Daneben gibt es noch den Bundesverband selbst und Sondertarifgemeinschaften für Gliederungen und Einrichtungen, die keiner Landesarbeitsgemeinschaft angehören. Sachsen trat 2003 aus der BTG aus. Thüringen trat ihr in 2022 mit dem Ziel bei, von 2023 bis 2026 den Tarifvertrag schrittweise einzuführen und anzuwenden.1
Die Gewerkschaft ver.di schätzt, dass ein Drittel der hauptamtlich für das Deutsche Rote Kreuz tätigen Mitarbeiter direkt oder mittelbar unter die Regelungen des Tarifvertrags fallen.2 Eigener Berechnung auf Basis der Veröffentlichung des BTG und weiterer Daten zufolge sind es 17 % (2018).
Die Aufgabe der BTG ist es, eine gemeinsame tarifliche Vereinbarung mit der Gewerkschaft abzuschließen.
Weitere Informationen
- Website Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes
- Artikel Hauptamt
- Artikel Landestarifgemeinschaft
Einzelnachweise
- ↑ DRK-Thueringen.de, Gleiche Bezahlung in Ost und West: DRK Thüringen tritt Bundestarifgemeinschaft bei, 7. Dezember 2022.
- ↑ ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, DRK. Ein respektables Ergebnis, 2018.