Ständige Kommission des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds
Allgemeines
Die Ständige Kommission des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds (engl. Standing Commission of the Red Cross and Red Crescent, StandCom) ist das Gremium der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, das kontinuierlich alle ihre drei Komponenten — Nationale Gesellschaften, Föderation und Komitee (IKRK) — zusammenwirken lässt. Die Ständige Kommission hat 2–4 Treffen jährlich (Werte 2012–2017), während der Delegiertenrat als Vollversammlung der Bewegung alle zwei Jahre zusammenkommt und die Internationale Konferenz nur alle vier Jahre. Ihre Tätigkeit ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung geregelt.1
Die Ständige Kommission wurde 1928 geschaffen.
Zusammensetzung
Der Ständigen Kommission, die mindestens zweimal jährlich tagt, gehören regulär neun Personen an:1.1
- Fünf Vertreter Nationaler Gesellschaften, die von der Internationalen Konferenz gewählt werden,
- der Präsident und ein weiterer Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz,
- der Präsident und ein weiterer Vertreter der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.
Ein Vertreter der Nationalen Gesellschaft, die Gastgeber der nächsten Internationalen Konferenz sein wird, nimmt rechtzeitig vorher mit beratender Stimme teil.
Aufgaben
Die Hauptaufgabe der Ständigen Kommission ist die Vor- und Nachbereitung der Internationalen Konferenz und des Delegiertenrats.1.2 Sie unterstützt die Umsetzung der Beschlüsse dieser Organe. Darüber hinaus entscheidet sie auch bei eventuellen Unstimmigkeiten zwischen der Föderation und dem Komitee, und sie verwaltet die Verleihung der Henry-Dunant-Medaille.
Weitere Informationen
- Website Standing Commission of the Red Cross and Red Crescent
- Artikel Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
- Artikel Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds
- Artikel Delegiertenrat der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.), Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Berlin 2007 (Englisch: Statutes of the International Red Cross and Red Crescent Movement, Genf 2006), Artikel 16–19.