Ständige Kommission des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Die Ständige Kommission des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds (engl. Standing Commission of the Red Cross and Red Crescent, StandCom) ist das Gremium der Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung, das kontinuierlich alle ihre drei Komponenten — Nationale Gesellschaften, Föderation und Komitee (IKRK) — zusammenwirken lässt. Die Ständige Kommission hat 2–4 Treffen jährlich (Werte 2012–2017), während der Delegiertenrat als Vollversammlung der Bewegung alle zwei Jahre zusammenkommt und die Internationale Konferenz nur alle vier Jahre. Ihre Tätigkeit ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung geregelt.1

Die Ständige Kommission wurde 1928 geschaffen.

Zusammensetzung

Der Ständigen Kommission, die mindestens zweimal jährlich tagt, gehören regulär neun Personen an:1.1

Ein Vertreter der Natio­nalen Gesell­schaft, die Gastgeber der nächsten Inter­natio­nalen Kon­fe­renz sein wird, nimmt rechtzeitig vorher mit beratender Stimme teil.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der Ständigen Kommission ist die Vor- und Nachbereitung der Inter­natio­nalen Kon­fe­renz und des Delegiertenrats.1.2 Sie unterstützt die Umsetzung der Beschlüsse dieser Organe. Darüber hinaus entscheidet sie auch bei eventuellen Unstimmigkeiten zwischen der Föderation und dem Komitee, und sie verwaltet die Verleihung der Henry-Dunant-Medaille.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.), Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Berlin 2007 (Englisch: Statutes of the International Red Cross and Red Crescent Movement, Genf 2006), Artikel 16–19.
    1. Artikel 17.
    2. Artikel 18.