Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Die Zusammenschlüsse der Landes-Männer- und Frauen-Vereine
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Kapitel 13: Die Zusammenschlüsse der Landes-Männer- und Frauen-Vereine
[Entwicklung in Deutschland]
Erst nachdem von Berlin aus die Einladungen zur 2. Internationalen Konferenz ergangen waren3, fanden sich auf badische Anregung die Vertreter von Bayern, Baden, Hessen und Sachsen am 3. und 4. April 1869 in Nürnberg zusammen, um den Vorschlag für eine in Berlin abzuschließende Vereinbarung zu beraten. Die Vertreter aller deutschen Landeskomitees traten in Berlin am 21. April 1869, am Vortag der Internationalen Konferenz[,] zusammen. Das Ergebnis war der Abschluß der „Gesamtorganisation der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ zwischen den Landesvereinen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen (Anl. 4). So bescheiden aus dem Blickfeld des Großdeutschen Reiches4 dieses Ergebnis auch wirken mag, so soll die für das damalige Deutschland wegweisende Tat nicht verkannt werden, der Kaiser Wilhelm I. in seiner Botschaft vom 14. März 1871 (Anl. 5) das Zeugnis ausstellte, durch sie sei die deutsche Einheit auf dem Gebiete der Humanität vollzogen, als die politische Einheit des Vaterlandes sich noch im Kreise der Wünsche bewegte.
Die Einheitlichkeit der Gesamtorganisation beruhte auf der Feststellung der gemeinsamen Aufgabe, Tätigkeit und Mittel an Personal und Material für einen Kriegsfall vorzubereiten und im Kriegsfalle die militärischen Sanitätsbehörden mit allen Kräften und Mitteln zu unterstützen; sie beruhte ferner auf der einheitlichen Führung durch das Zentralkomitee der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
Das Deutsche Zentralkomitee sollte in Friedenszeiten durch Rat und Anregung einwirken, es konnte unter Umständen auch während des Friedens Gemeinsames ausführen. Die einheitliche Vertretung in internationalen Angelegenheiten lag ihm ob, wenn auch die deutschen Landesvereine an internationalen Konferenzen noch stimmführend teilnehmen konnten, was sie übrigens in der anschließenden Berliner Internationalen Konferenz zum letztenmal taten.
Im Kriege jedoch lag dem Deutschen Zentralkomitee die einheitliche Vertretung gegenüber dem Heer und die einheitliche Disposition über den Kräfteeinsatz der Landesvereine ob.
Ebenso wie das Deutsche Reich Bismarcks, dessen Verfassung sorgfältig die Souveränitäten der deutschen Bundesstaaten schonen mußte und rechtlich nur auf schwachen Bindungen beruhte, tatsächlich zu einer festen Einheit erwuchs, so wurde der Zusammenschluß der deutschen Vereine, der nicht von Rechts wegen, sondern nur im Sprachgebrauch den Namen „Deutsches Rotes Kreuz” führte, zu einer Einheit, die niemals ernsthaft in Frage gestellt werden konnte. Eine nur wenig veränderte Neufassung der Satzung erfolgte erst im Jahre 1908. In dieser Form hat das Deutsche Rote Kreuz die Riesenaufgaben des Weltkrieges geleistet.
In dieser „Gesamtorganisation“ waren allerdings nur die Landesvereine, also die Männerorganisationen, zusammengeschlossen. Die Frage, wie das Verhältnis zu den Frauenverbänden zu regeln sei, blieb offen oder wurde nur teilweise gelöst.
In Preußen war durch die Satzung des Vaterländischen Frauenvereins bestimmt, daß der Verein in Kriegszeiten unter die Leitung des Zentralkomitees des preußischen Landesvereins treten sollte. Nach dem Kriege 1870/715 wurde jedoch ein Zusatz beschlossen, wonach, unbeschadet dieser Oberleitung, der Vaterländische Frauenverein doch seine organisatorische Selbständigkeit behalten sollte. Am 25. bis 27. Mai 1877 wurde eine Übereinkunft geschlossen, daß der Vaterländische Frauenverein zwei stimmberechtigte Vertreter zum preußischen Zentralkomitee zu stellen habe. Eine Vertretung des preußischen Zentralkomitees im Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins fand jedoch nicht statt.
In den anderen Ländern blieb der Zusammenhang lockerer oder enger, je nach Stand der Gegebenheiten, die überall verschieden waren. In Bayern z. B. erfolgte die Regelung durch Schaffung des Bayerischen Landeskomitees auf Grund der Bayrischen Kriegssanitätsordnung von 1879.
Es war naheliegend, daß die Frauenvereine untereinander die Verbindung suchten, die für die Landesvereine durch das Deutsche Zentralkomitee geschaffen war. Die Anregung hierzu ging von Berlin aus, und zwar nach dem Kriege von 1870/715. Die Vertreter der Frauenverbände, übrigens ausschließlich Männer, traten in Würzburg zusammen und legten eine „Verbandsordnung der deutschen Frauenvereine“ am 12. August 1871 fest (Anl. 6). Im Vordergrund stand dabei der Wunsch, die Mängel zu beheben, die in dem eben abgeschlossenen Krieg zutage getreten waren. Als geeignetster Weg hierzu ergab sich auf jeden Fall ein gemeinsames Vorgehen. Der Verband erklärte als den gemeinschaftlichen Zweck seiner Glieder:
- In Friedenszeiten außerordentliche Notstände zu lindern, sowie für die Hebung und Förderung der Krankenpflege Sorge zu tragen;
- In Kriegszeiten an der Fürsorge für die im Selde Verwundeten und Kranken teilzunehmen und die hierzu dienenden Einrichtungen zu unterstützen.
Die Bedeutung des Verbandes, der sich allerdings gelegentlich als eine unbequeme Parallelerscheinung zum Zusammenschluß im Deutschen Zentralkomitee hätte zeigen können, wenn nicht der übergeordnete Zweck des Einsatzes in Kriegszeiten jeder Schwierigkeit von vornherein die Spitze abgebrochen hätte, bestand darin, Organisationen wie das Patriotische Institut in Weimar überhaupt erst an das Rote Kreuz zu binden und den gemeinsamen Einsatz für die Kriegsaufgaben als eine gemeinsache Sache den deutschen Frauenvereinen zur Pflicht zu machen.
Wenig später, vom 23. bis 25. Oktober 1871, kamen in Nürnberg die Vertreter der Landesvereine, aber auch zahlreiche Frauenvereine zusammen, um Erfahrungen über die Leistungen im Kriege auszutauschen, namentlich mit Bezug auf die Krankenpflegerinnen und das männliche
Ferner waren in Nürnberg die Mittel zur Sicherung einer dauernden, gedeihlichen Friedenstätigkeit erwogen worden, die zugleich der Bereitschaft für einen künftigen Krieg zu gelten hatte.
Derartige Konferenzen der Landes- und Frauenvereine folgten sich in den weiteren Jahrzehnten in längeren Abständen. Die gedruckt vorliegenden Berichte der Verhandlungen geben ein eindrucksvolles Bild aus dem jeweiligen Stand der Arbeit, der die Erörterungen galten. Sie bieten treffliche Aufschlüsse über den Gang der Entwicklung des Einsatzes der Kräfte und der höchst sorgfältigen Überlegungen, die vor jedem entscheidenden Schritt angestellt wurden. Besonders für die Entwicklung der Krankenpflege, des Krankenhauswesens und der sonstigen Friedenstätigkeit sind die Verhandlungsberichte die wichtigste Quelle der folgenden Darstellungen.
[Entwicklung in Österreich]
Die Entwicklung des Roten Kreuzes in Österreich vollzog sich in etwas anderen Formen, unabhängig von der Entwicklung im übrigen Deutschland. Ein Vertreter des Österreichischen Kriegsministers hatte an der Genfer Konferenz von 1863 teilgenommen. Der Staatenkonferenz von 1864 blieb Österreich jedoch fern; man setzte in Wien grundsätzliche Zweifel in die Möglichkeit, die in Genf verfolgten Pläne verwirklichen zu können. So ergab sich die seltsame Lage, daß während des Krieges von 1866 Preußen der Genfer Konvention angehörte, Österreich aber nicht. König Wilhelm I.6 ordnete an, daß trotzdem die Bestimmungen der Konvention von den preußischen Truppen streng zu befolgen seien. Das Genfer Komitee setzte sich für die Anschlußerklärung Österreichs in Wien ein und erreichte, daß der Beitritt nachträglich am 21. Juli 1866 erfolgte.
Durch dieses Zögern war jedoch die Bildung freiwilliger Hilfsgesellschaften nicht aufgehalten worden. Bereits während des Krieges von 1859 hatten sich in Wien, Graz und Linz Hilfsausschüsse gebildet, die Mittel für die Verwundetenpflege an Geld, Verbandstoffen u. dgl. sam-
Während des Krieges 1866 bildete sich der Österreichische Patriotische Hilfsverein in Wien von neuem. Er löste sich jedoch nach dem Kriege nicht wieder auf, sondern konstituierte sich am 18. Mai 1867 nach Maßgabe der Genfer Beschlüsse und nahm das Zeichen des Roten Kreuzes an.
Ganz unabhängig von Wien hatte sich in Graz ebenfalls in den Jahren 1859, 1864 und 1866 ein Damenverein gebildet, der ähnlich wie der Wiener Verein arbeitete. Er verwandelte sich im Jahre 1868 in den „Patriotischen Hilfsverein für Steiermark“, der den im Kriege verwundeten Soldaten und den ohne Stütze hinterbliebenen Müttern und Waisen Unterstützung gewährte.
Der Hilfsverein für Ober-Österreich in Linz, der 1864 entstand, nahm 1866 die Arbeit wieder auf und schloß sich 1868 durch eine Vereinbarung dem Patriotischen Hilfsverein in Wien an.
Böhmen blieb hinter diesen Bemühungen nicht zurück. Schon während des Krieges 1859 wurde von dort her ausgiebige Hilfe geleistet. Während der Kriege 1864 und 1866 bildeten sich Vereinigungen, die sich im Jahre 1868 in Prag bleibend zum „Hilfsverein für verwundete und erkrankte Krieger“ gestalteten.
Nach dem Kriege 1870/715, während dessen die österreichischen Hilfsvereine die beiden kriegführenden Armeen in erfolgreicher Weise bei der Verwundetenhilfe unterstützten — Theodor Billroth7 war der Führer der österreichischen Sanitätsabteilung bei den deutschen Truppen —, machte sich in Österreich doch das Bedürfnis geltend, die bisher fast ganz selbständig nebeneinander bestehenden Vereine der einzelnen Kronländer fester zusammenzuschließen. Während der Kriegsereignisse auf dem Balkan 1877
Für die Kriegstätigkeit waren die Hilfsvereine der Bundesleitung unterstellt, hinsichtlich der Tätigkeit im Frieden behielten sie ihre Selbstständigkeit. Insofern glich die Organisation der des Deutschen Zentralkomitees.
Die Vorbereitungen für den Kriegsfall stellten sich nach dem Stande des Jahres 1902 folgendermaßen dar:
33 Transportkolonnen zu je 15 Wagen für die Verwundeten und ein Lastwagen für das Sanitätsmaterial mit einem Doppelzelt für Operationen. Die Transportkolonnen sollten die Verwundeten und Kranken aus den Seldhospitälern in die Reservespitäler oder auf die Bahnhöfe zur Weiterbeförderung bringen. Im Notfall sollten sie auch der Bergung der Verwundeten auf dem Schlachtfeld dienen.
2 bewegliche Feldspitäler mit voller Einrichtung für je 200 Mann und 14 Wagen.
12 mobile Ambulanzen für je 20 Mann.<bt>
4 Reservespitäler für 420—570 Mann.
5 Sanitätskolonnen für den Gebirgskrieg.
2 mobile Depots mit Wagen und Reservematerial.
1 Seeambulanz für den Fall des Seekrieges.
Außerdem waren 800 000 Verbandpäckchen für alle Soldaten der Truppen und der Reserve verteilt.
Endlich waren 175 Spitäler und mehr als 3000 kleinere Gebäude als Verwundetenunterkünfte eingeteilt, die Einrichtung und das Material hierfür in Magazinen hinterlegt.
In Friedenszeiten sollte Beihilfe für außerordentliche Unglücksfälle geleistet werden. Das geschah z. B. bei Überschwemmungen in Tirol, Steiermark, Nieder- und Oberösterreich, aus Anlaß der Cholera 1892 bis 1896, bei dem Erdbeben in Laibach 18959 und bei einer Typhusepidemie in Pola 1896.
Zu erwähnen ist die Errichtung von Volksküchen auf Anregung von
Das Österreichische Rote Kreuz hat im Weltkrieg Seite an Seite mit dem Deutschen Roten Kreuz Gewaltiges geleistet, seine vortrefflichen Einrichtungen haben sich unter den schweren Stürmen trefflich bewährt. Seinen Männern und Frauen bewahren auch zahllose Soldaten des Altreichs treuen Dank für die hingebende Fürsorge und Pflege, die ihnen von den Bundesgenossen zuteil wurde.
Erläuterungen
- ↑ Die I. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes fand vom 26. bis 31. Oktober 1867 in Paris statt.
- ↑ Gemeint ist das I. Genfer Abkommen in seiner ursprünglichen Fassung, also das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde von 1864.
- ↑ Die II. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes fand vom 22. bis 27. April 1869 in Berlin statt.
- ↑ Die amtliche Bezeichnung des deutschen Nationalstaats war von 1871 bis 1945 Deutsches Reich. Nach der euphemistisch Anschluss genannten Annektion Österreichs in 1938 war zeitweilig die Bezeichnung Großdeutsches Reich offiziell in Gebrauch, die 1943 verbindlich wurde. Der Begriff geht auf das verworfene Modell einer großdeutschen Lösung unter Einschluss Österreichs zur Schaffung eines deutschen Nationalstaats zurück, das nicht verwirklicht wurde.
- ↑ 5,0 5,1 5,2 Der Deutsch-Französische Krieg vom 19. Juli 1870 bis 10. Mai 1871 war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Frankreich einerseits und dem Norddeutschen Bund unter der Führung Preußens sowie den mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt andererseits. Frankreich verlor den Krieg, trat den Großteil des Elsass und einen Teil von Lothringen ab, woraus das kurzlebige Reichsland Elsaß-Lothringen (1871–1918} geformt wurde, und das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) entstand.
- ↑ Wilhelm I. (Deutsches Reich) bzw. Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen (1797–1888).
- ↑ Theodor Billroth (1829–1894).
- ↑ Russisch-Osmanischer Krieg (1877–1878) im Rahmen der Balkankrise (1875–1878).
- ↑ Das Erdbeben von Laibach am 14. April 1895 verwüstete die Hauptstadt des damaligen Herzogtums Krain.
- ↑ Josef von Kühn (1833–1913).
