20. November

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1943, Teil I
Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1943, Teil I

Vom 20. November 1942 datiert der Erlass des Führers über die Vereinheitlichung des Krankentransports, der im Kern aus dem einen Satz besteht: Für den Bereich des zivilen Gesundheitswesens wird der Krankentransport einheitlich dem Deutschen Roten Kreuz übertragen.1 Das damalige Deut­sche Rote Kreuz (1937–1945/46) hatte nach der Eingliederung in nationalsozialistischen Unrechtsstaat den Charakter einer Behörde.

Eine spätere Verordnung vom 18. Januar 1943 regelte die Durchführung des Erlasses, die nicht vollständig ausgeführt wurde aber Auswirkungen auf die Organisation des Rettungs­dienstes in Deutschland bis in die Nach­kriegs­zeit hatte. Die heutige Unterscheidung von Rettungsdienst und Krankentransport gab es damals noch nicht, so dass der Begriff Krankentransport im Erlass beides meint.

Weitere Informationen

Hellenschmidt

Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. Reichsministerium des Innern (Hrsg.), Erlass des Führers über die Vereinheitlichung des Krankentransports, in: Reichsgesetzblatt Teil I, Nr. 5, Jahrgang 1943, Seite 17, Berlin 1943.