20. November
Ereignis

Vom 20. November 1942 datiert der Erlass des Führers über die Vereinheitlichung des Krankentransports, der im Kern aus dem einen Satz besteht: Für den Bereich des zivilen Gesundheitswesens wird der Krankentransport einheitlich dem Deutschen Roten Kreuz übertragen.1 Das damalige Deutsche Rote Kreuz (1937–1945/46) hatte nach der Eingliederung in nationalsozialistischen Unrechtsstaat den Charakter einer Behörde.
Eine spätere Verordnung vom 18. Januar 1943 regelte die Durchführung des Erlasses, die nicht vollständig ausgeführt wurde aber Auswirkungen auf die Organisation des Rettungsdienstes in Deutschland bis in die Nachkriegszeit hatte. Die heutige Unterscheidung von Rettungsdienst und Krankentransport gab es damals noch nicht, so dass der Begriff Krankentransport im Erlass beides meint.
Weitere Informationen
Hellenschmidt
- Clemens Hellenschmidt, Der DRK-Krankentransport 1943–1945. Vorgeschichte, Entstehung, Organisation und Auswirkungen bis in die Gegenwart, Hamburg 2010
- Martin Krumsdorf, Clemens Hellenschmidt, DRK-Krankentransport 1943 - 1945, in: 7 Gute Gründe, Folge 32, 23. April 2021
Enzyklopädie
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
- Artikel Rettungsdienst und Krankentransport
- Kategorie Gesundheitswesen
Einzelnachweise
- ↑ Reichsministerium des Innern (Hrsg.), Erlass des Führers über die Vereinheitlichung des Krankentransports, in: Reichsgesetzblatt Teil I, Nr. 5, Jahrgang 1943, Seite 17, Berlin 1943.