Hilfsorganisation

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Begriff Hilfsorganisation bezeichnet eine Vielzahl unterschiedlicher Arten von Organisationen. Im Kontext des Deut­schen Roten Kreu­zes hat der Begriff eine engere Bedeutung. Er meint zum einen die Stellung des DRK als staatlich anerkannte Hilfsorganisation im Zivil- und Katastrophenschutz. Zum anderen bezeichnet Hilfsorganisation den Teil des DRK, der diese und damit verwandte Aufgaben wahrnimmt, in Unterscheidung zu den Aufgaben der Wohlfahrtspflege, die das DRK als Wohlfahrtsverband wahrnimmt. Andere anerkannte Hilfsorganisationen in Deutschland sind zum Beispiel der ASB, die DLRG, die JUH und der MHD. Nur die JUH und der MHD sind neben dem DRK auch eine Freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne der Genfer Abkommen.

Die Aufgaben der Hilfsorganisation werden im DRK vor allem von den Bereitschaften und der Wasserwacht sowie der Bergwacht als Ehrenamt wahrgenommen. Überwiegend haupt­amtlich geprägte Aufgabenfelder in diesem Bereich sind beispielsweise die Erste-Hilfe-Ausbildung und der Rettungsdienst.

Anerkannte Hilfsorganisation

Die staatliche Anerkennung als Hilfsorganisation im Zivil- und Katastrophenschutz geht auf das Zivilschutz- und KatastrophenhilfegesetzWP, ein Bundesgesetz, zurück. Dort wird die Eignung von fünf Organisationen gesetzlich festgestellt, darunter die des Deut­schen Roten Kreu­zes. Auf diese Anerkennung berufen sich weitere Gesetze, zum Beispiel Landesgesetze.1

Ein sich damit überschneidender aber nicht deckungsgleicher offizieller Status als Hilfsorganisation kommt aus dem Humani­tären Völker­recht, seiner Implementierung durch das DRK-Gesetz und der Anerkennung als Nationale Hilfsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland.2

Hilfsorganisation vs. Wohlfahrtsverband

Zu den Aufgaben als Hilfsorganisation gehören alle Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Das sind unter anderem der Betreuungsdienst, der Sanitätsdienst, der Suchdienst, der Wasserrettungsdienst, der Bergrettungsdienst, der Blutspendedienst und auch die Erste-Hilfe-Ausbildung als Förderung der Fähigkeit zur Selbsthilfe und erstes Glied der Rettungskette. Die Aufgaben des DRK als Wohlfahrtsverband sind sozialer Natur und unterstützen weniger bei akuten Notlagen, sondern gleichen ein eingeschränkt erfülltes menschliches Grundbedürfnis aus. Die ebenfalls staatliche Anerkennung als Wohlfahrtsverband hat eine andere rechtliche Grundlage wie die als Hilfsorganisation.3

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag, Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, ZSKG), § 26.
  2. Deutscher Bundestag, Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz, DRKG), Berlin 2008, zuletzt geändert 2023, § 1.
  3. Zum Beispiel: Deutscher Bundestag, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 23.