Nationale Hilfsgesellschaft

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Nationale Hilfsgesellschaft ist zunächst ein Synonym für Nationale Gesellschaft, das heißt Landesgesellschaft gemäß Genfer Abkommen.

Im Deut­schen Roten Kreuz werden daneben unter dem Begriff Nationale Hilfsgesellschaft (NHG) die ideellen Aufgabenbereiche verstanden, die dem Bereich Hilfsorganisation zuzuordnen sind und ihr Fundament mittelbar im gesetzlichen Auftrag (DRK-Gesetz) haben, zum Beispiel Suchdienst und Katastrophenschutz.

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