Zivilschutz
Allgemeines
Der Zivilschutz (ZS) umfasst alle nicht-militärischen — daher zivilen — Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Kulturguts vor den Folgen eines Konflikts oder Kriegs. Ein Krieg in Deutschland wird als Verteidigungsfall bezeichnet, weil die Verfassung, das Grundgesetz, das Führen eines Angriffskrieges verbietet.1 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wirkt im Zivilschutz mit.
Zivilschutz und Katastrophenschutz
Der Zivilschutz ist zum einen von den militärischen Maßnahmen zu unterscheiden, mit denen die Bundeswehr beauftragt ist. Er gehört zur sogenannten Zivilverteidigung. Zum anderen ist er vom Katastrophenschutz zu unterscheiden, der für Naturkatastrophen, Großunglücke und alle anderen nicht-militärischen Situationen zuständig ist.
Sowohl Zivilschutz als auch Katastrophenschutz sind staatliche Aufgaben. In Deutschland liegt die Verantwortung für den Zivilschutz beim Bund und für den Katastrophenschutz bei den Bundesländern. Bund und Länder arbeiten im Bevölkerungsschutz zusammen, indem der Bund die Länder beim Katastrophenschutz mit ergänzender Ausstattung für den Zivilschutz unterstützt.
DRK im Zivilschutz
Katastrophenschutz als Zivilschutz
Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Zivilschutz bereits dadurch mit, dass es sich im Katastrophenschutz engagiert. Im Verteidigungsfall werden die Einsatzformationen aus dem Betreuungsdienst und Sanitätsdienst aktiviert.
Medizinische Task Force (MTF)
Die Medizinische Task Force (MTF) ist eine Einsatzformation für den Zivilschutz und Katastrophenschutz, die seitens des Bundes aufgestellt, ausgerüstet und finanziert wird. Ehrenamtliche Helfer der Bereitschaften des DRK stellen große Teile der MTF.
Amtliches Auskunftsbüro (AAB)
Das Amtliche Auskunftsbüro (AAB) hat eine andere Rechtsgrundlage, kümmert sich aber als Suchdienst im Kriegsfall ebenfalls um die Bevölkerung. Das DRK hat nach dem DRK-Gesetz den Auftrag, für die Bundesregierung die Aufgaben des AAB zu übernehmen.2 Dazu setzt es seine Kreisauskunftsbüros (KABs) ein, die sonst bei Notfällen in Friedenszeiten helfen.
Andere Organisationen im Zivilschutz
Die anderen im Zivilschutz mitwirkenden Organisationen sind vor allem staatlich oder Einrichtungen der Kommunen, insbesondere die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und die Feuerwehren. Sie dürfen im Konfliktfall in der Regel nicht das Rote Kreuz als Schutzzeichen verwenden, sondern kennzeichnen stattdessen mit dem Zivilschutzzeichen.
Weitere Informationen
- Artikel Zivilschutzzeichen
- Artikel Katastrophenschutz
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Die Medizinische Task Force des Bundes
- Artikel Amtliches Auskunftsbüro
Einzelnachweise und Erläuterungen
- ↑ Das Grundgesetz verbietet die Vorbereitung eines Angriffskriegs (Art. 26 Abs. 1 GG), und der Zwei-plus-vier-Vertrag (1990) enthält ein ausdrückliches Verbot der Durchführung. Im Völkerstrafgesetzbuch findet sich eine Strafnorm dazu (§ 13 VStGB).
- ↑ Deutscher Bundestag, Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz, DRKG), Berlin 2008, zuletzt geändert 2023, § 2.