Hauptaufgabenfeld besonderer Art
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Ein Hauptaufgabenfeld besonderer Art war ein Hauptaufgabenfeld, das nicht hauptamtlich durch die Verbandsgeschäftsführung Bund, sondern ehrenamtlich durch einen Bundesausschuss koordiniert wurde. Es gibt es zwei Aufgabenfelder mit diesem Status: Betreuungsdienst und Sanitätsdienst.
Satzung des Bundesverbands
Der Begriff Hauptaufgabenfeld besonderer Art findet sich nicht in der Satzung des Bundesverbands1, sondern er wurde mit der dritten Auflage der Lehr-Lern-Unterlage des Rotkreuz-Einführungsseminars in der Fläche eingeführt. Die Satzung sieht Hauptaufgabenfelder unter ehrenamtlicher Leitung nicht vor.
Weitere Informationen
- Artikel Hauptaufgabenfeld
- Artikel Verbandsgeschäftsführung Bund
- Artikel Verbandsgeschäftsführung Land
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015.