Hauptaufgabenfeld besonderer Art

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Hauptaufgabenfeld besonderer Art war ein Hauptaufgabenfeld, das nicht haupt­amtlich durch die Verbandsgeschäftsführung Bund, sondern ehren­amtlich durch einen Bundesausschuss koordiniert wurde. Es gibt es zwei Aufgabenfelder mit diesem Status: Betreuungsdienst und Sanitätsdienst.

Satzung des Bundesverbands

Der Begriff Hauptaufgabenfeld besonderer Art findet sich nicht in der Satzung des Bundesverbands1, sondern er wurde mit der dritten Auflage der Lehr-Lern-Unterlage des Rotkreuz-Einführungsseminars in der Fläche eingeführt. Die Satzung sieht Hauptaufgabenfelder unter ehrenamtlicher Leitung nicht vor.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015.