Hauptaufgabenfeld besonderer Art

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Hauptaufgabenfeld besonderer Art war ein Hauptaufgabenfeld, das nicht haupt­amt­lich durch die Verbandsgeschäftsführung Bund, sondern ehren­amtlich durch einen Bundesausschuss koordiniert wurde. Es gibt es zwei Aufgabenfelder mit diesem Status: Betreuungsdienst und Sanitätsdienst.

Satzung des Bundesverbands

Der Begriff Hauptaufgabenfeld besonderer Art findet sich nicht in der Satzung des Bundesverbands[1], sondern er wurde mit der dritten Auflage der Lehr-Lern-Unterlage des Rotkreuz-Einführungsseminars in der Fläche eingeführt. Die Satzung sieht Hauptaufgabenfelder unter ehrenamtlicher Leitung nicht vor.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015.