Einsatzfahrzeug

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Einsatzfahrzeug ist ein Dienstfahrzeug, das von dem Bereich Hilfsorganisation einer Komponente des Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung eingesetzt wird, also in einem Einsatzdienst wie beispielsweise Rettungsdienst, Betreuungsdienst oder Sanitätswachdienst, einschließlich der Tätigkeitsbereiche im Katastrophenschutz und Zivilschutz. Die Arten der verwendeten Einsatzfahrzeugen hängen vom Aufgabenfeld der jeweiligen Organisationseinheit ab, im Deut­schen Roten Kreuz (DRK) also von dem der jeweiligen Gliederung.

Gestaltung

Es gibt international gültige Normen zur Verwendung des Wahrzeichens, die für Nationale Gesellschaften und ihre Untergliederungen verbindlich sind, jedoch keine zum Erscheinungsbild von Fahrzeugen. Die jeweilige Nationale Gesellschaft — in Deutschland das Deut­sche Rote Kreuz (DRK), in Österreich das Öster­reichische Rote Kreuz (ÖRK), in der Schweiz das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) und in Lichtenstein das Liechten­steinische Rote Kreuz (LRK) — legt das für ihren Verantwortungsbereich selbst fest.

Im DRK sind die verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung aller Dienstfahrzeuge, einschließlich der Einsatzfahrzeuge, im Styleguide festgelegt. Sie werden, so wie auch andere Vorgaben zum Erscheinungsbild, traditionell nicht durchgesetzt, so dass durch die stark variierende Compliance die Einsatzfahrzeuge im örtlichen, regionalen und überregionalen Vergleich nicht einheitlich aussehen. Beispielsweise dürfen DRK-Einsatzfahrzeuge nicht die Grundfarbe Schwefelgelb haben, sondern sollen weiß sein, trotzdem finden sich dafür besonders im Rettungsdienst viele Beispiele.

Anders als beispielsweise das Technische Hilfswerk (THW) gibt es keine einheitlichen Kraftfahrzeugkennzeichen für Fahrzeuge des Deutschen Roten Kreu­zes.[1]Fahrzeuge, die selbst zugelassen werden, haben häufig RK für Rotes Kreuz an zweiter Stelle, haben also Kennzeichen nach dem Muster XX-RK YYY. Fahrzeuge, die durch die Kommune, das Land oder den Bund beschafft beschafft, zugelassen und dem DRK zur Nutzung überlassen wurden, können davon abweichend Behördenkennzeichen haben.

Weitere Informationen

Erläuterungen

  1. In den letzten Jahren der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945), von 1943 bis 1945, wurde für das damalige Deut­sche Rote Kreuz (1938–1945/46), eine Quasi-Behörde, mittels der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr reichsweit einheitliche Kennzeichen für alle Fahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes festgelegt. → Artikel Deutsches Rotes Kreuz im Nationalsozialismus.