Konflikt
Allgemeines
Unter einem Konflikt wird im Rahmen des Humanitären Völkerrechts eine bewaffnete, gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Staaten (z.B. ein erklärter Krieg) oder innerhalb eines Staates (z.B. ein Bürgerkrieg) verstanden. Der Begriff Konflikt wird statt des Begriffs Krieg verwendet, um alle relevanten zwischen- und innerstaatliche Situationen sprachlich zu erfassen.
Die Internationale Friedens- und Konfliktforschung beschäftigt sich mit den politikwissenschaftlichen Aspekten, während sich das Humanitäre Völkerrecht mit einem der rechtlichen Aspekte von Konflikten beschäftigt.
Verbot eines Angriffkriegs
Völkerrechtliches Verbot
Die Charta der Vereinten Nationen enthält ein allgemeines Gewaltverbot (ius contra bellum). Dadurch sind Angriffskriege nicht erlaubt, jedoch die Kriegsführung zur Verteidigung gegen einen solchen verbotenen Angriff.1
Das Genfer Protokoll von 1924 war ein gescheiterter Versuch, Angriffskriege völkerrechtlich zu untersagen. Der Briand-Kellogg-Pakt von 1928 ist weiterhin in Kraft, bietet aber keine direkte Rechtsgrundlage zur Kriminalisierung eines Angriffskriegs und der Personen, die darüber entscheiden.
Gesetzliches Verbot in Deutschland
In Deutschland ist das Führen eines Angriffskriegs verfassungswidrig, was ausdrücklich im Grundgesetz festgelegt ist.2 Die Strafbarkeit kommt aus dem Völkerstrafgesetzbuch, und das Strafmaß ist maximal (lebenslange Freiheitsstrafe).3 Zusätzlich ist auch Kriegspropaganda eine Straftat4; diese Regelung musste Deutschland als Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte treffen5.
DRK im Konfliktfall
Als anerkannte Nationale Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland und aufgrund des DRK-Gesetzes hat das Deutsche Rote Kreuz definierte Aufgaben, wenn in Deutschland ein Konflikt entstünde: Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und Amtliches Auskunftsbüro (AAB). Beide Aufgaben sind in den Genfer Abkommen näher beschrieben.
Das DRK hatte sich auf diese Aufgabe nie ernsthaft vorbereitet, auch nicht im Kalten Krieg (1947–1989). Der russische Überfall auf die Ukraine in 2022 und der dadurch eskalierte Russisch-Ukrainische Krieg führten zur vom ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (*1958) so genannten Zeitenwende. Der offensichtliche Handlungsbedarf veranlasste das DRK zur Ausarbeitung des Positionspapiers Bundeswehr, gemeinsam mit der Bundeswehr, das 2024 verabschiedet wurde.
Ein Konflikt in Deutschland würde als Krieg bezeichnet werden. Die Verfassung, das Grundgesetz, spricht vom Verteidigungsfall.
Weitere Informationen
Podcast
- Völkerrechtsblog.org, Der Kriegsparteistatus - It's complicated (Folge 19), 8. Juli 2022
Enzyklopädie
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Artikel Genfer Abkommen und Zusatzprotokoll
- Artikel Sanitätsdienst und Bundeswehr
- Artikel Positionspapier Bundeswehr
- Artikel Amtliches Auskunftsbüro und Suchdienst
Übersichten aktueller Konflikte
- Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung e.V., Konfliktbarometer
- Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights, RULAC: Rule of Law in Armed Conflicts
- Berghof Foundation / Friedenspädagogik Tübingen, Kriege Weltweit
- Bundeszentrale für politische Bildung, Innerstaatliche Konflikte. Konfliktportraits
- Wikipedia.de, Liste der andauernden Kriege und Konflikte
Einzelnachweise
- ↑ Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. — Art. 2 Nr. 4 UN-Charta.
- ↑ Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. — Art. 26 Abs. 1 S. 1 GG.
- ↑ Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. — § 13 Abs. 1 VStGB.
- ↑ Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes [des StGB] öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 [StGB]) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. — § 80a StGB.
- ↑ Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten. — Art. 20 IPbpR.