Dienstbekleidung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Begriff Dienstbekleidung hat im Deut­schen Roten Kreuz zwei Bedeutungen:

  1. Im weiteren Sinne ist damit jede dienstliche Bekleidung gemeint, das heißt eine von der Organisation vorgegebene Art der Bekleidung, in der man — mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Koch) — als Angehöriger der Organisation erkennbar ist. So verstanden gehört zur Dienstbekleidung auch die Einsatzbekleidung.
  2. Im engeren Sinne ist Dienstbekleidung das Gegenteil der Einsatzbekleidung, das heißt sie ist diejenige Bekleidung, die im Dienst getragen wird, wenn keine Schutzfunktion erforderlich ist, zum Beispiel bei einem repräsentativem Anlass (Dienstanzug, Dienstkostüm), in einem Stab oder bei ungefährlicher Jugendarbeit.

Regularien

Die Dienstbekleidungsvorschrift regelt die Dienstbekleidung für Bereitschaften und Wasserwacht im weiteren Sinne. Teil A beschreibt Dienstbekleidung im engeren Sinne, wobei es sich für diese beiden Gemeinschaften um Dienstanzug und Dienstkostüm handelt.

Weitere Informationen