Identitätskarte
Allgemeines
Die Berechtigung zum Tragen einer Rotkreuz-Armbinde ist damit verbunden, dass der Träger einen Identitätskarte genannten Ausweis mit sich führt. Er wird von einer Militärbehörde ausgestellt.
Die Nutzung durch das Deutsche Rote Kreuz muss durch die Bundeswehrverwaltung genehmigt werden. Die Armbinde darf im Frieden nicht getragen werden, daher werden gegenwärtig und auf ansehbare Zeit keine Identitätskarten an Angehörige des DRK ausgegeben.
Anforderungen
Die Identitätskarte ist im I. Genfer Abkommen beschrieben:
Dieses Personal hat […] eine besondere, mit dem Schutzzeichen versehene Identitätskarte auf sich zu tragen. Diese Karte muss feuchtigkeitsbeständig sein und Taschenformat haben. Sie soll in der Landessprache abgefasst sein und mindestens Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Matrikelnummer des Inhabers enthalten. Sie soll bescheinigen, in welcher Eigenschaft er Anspruch auf den Schutz dieses Abkommens hat. Die Karte soll mit einer Photographie des Inhabers und ausserdem mit seiner Unterschrift oder seinen Fingerabdrücken oder mit beidem versehen sein. Sie soll ferner den Trockenstempel der Militärbehörde tragen.1
Das Schutzzeichen auf der Identitätskarte ist in Deutschland das Rote Kreuz. Möglich wären auch der Rote Halbmond und der Rote Kristall.
Weitere Informationen
- Artikel Rotkreuz-Armbinde
- Artikel Ausweis
Einzelnachweise
- ↑ Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (I. Genfer Abkommen), Genf 1949, Artikel 40, Satz 2ff.