Identitätskarte

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Berechtigung zum Tragen einer Rotkreuz-Armbinde ist damit verbunden, dass der Träger einen Identitätskarte genannten Ausweis mit sich führt. Er wird von einer Militärbehörde ausgestellt.

Die Nutzung durch das Deut­sche Rote Kreuz muss durch die Bundeswehrverwaltung genehmigt werden. Die Armbinde darf im Frieden nicht getragen werden, daher werden gegenwärtig und auf ansehbare Zeit keine Identitätskarten an Angehörige des DRK ausgegeben.

Anforderungen

Die Identitätskarte ist im I. Genfer Abkommen beschrieben:

Dieses Personal hat […] eine besondere, mit dem Schutzzeichen versehene Identitätskarte auf sich zu tragen. Diese Karte muss feuchtigkeitsbeständig sein und Taschenformat haben. Sie soll in der Landessprache abgefasst sein und mindestens Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Matrikelnummer des Inhabers enthalten. Sie soll bescheinigen, in welcher Eigenschaft er Anspruch auf den Schutz dieses Abkommens hat. Die Karte soll mit einer Photographie des Inhabers und ausserdem mit seiner Unterschrift oder seinen Fingerabdrücken oder mit beidem versehen sein. Sie soll ferner den Trockenstempel der Militärbehörde tragen.1

Das Schutzzeichen auf der Identitätskarte ist in Deutschland das Rote Kreuz. Möglich wären auch der Rote Halb­mond und der Rote Kristall.

Weitere Informationen

Einzelnachweise