12. September
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Ereignis

Am 12. September 2019 verurteilte das Landgericht Hamburg ein Unternehmen, das Rotkreuz-Armbinden aus Schweden in Deutschland über seinen Onlineshop und eBay angeboten und verkauft hatte, zur Unterlassung dieser Geschäfte und zur Zahlung von Schadensersatz an die DRK-Service GmbH. Geklagt hatte der DRK-Bundesverband. Das Gericht begründete das Urteil durch den Schutz des Roten Kreuzes als in Logos des Deutschen Roten Kreuzes eingetragene Marke des Bundesverbands. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung, weil es zeigt, dass sich der Vertrieb solcher Artikel erfolgreich unterbinden lässt.
Weitere Informationen
- Landgericht Hamburg, Markenrechtsverletzung: Einwand der Erschöpfung gegen den Vorwurf der unberechtigten Verwendung des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“, Urteil vom 12.09.2019, Aktenzeichen 327 O 142/19
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