12. September

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Am 12. September 2019 verurteilte das Landgericht Hamburg ein Unternehmen, das Rotkreuz-Armbinden aus Schweden in Deutschland über seinen Onlineshop und eBay angeboten und verkauft hatte, zur Unterlassung dieser Geschäfte und zur Zahlung von Schadensersatz an die DRK-Service GmbH. Geklagt hatte der DRK-Bundesverband. Das Gericht begründete das Urteil durch den Schutz des Roten Kreuzes als in Logos des Deut­schen Roten Kreu­zes eingetragene Marke des Bundes­verbands. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung, weil es zeigt, dass sich der Vertrieb solcher Artikel erfolgreich unterbinden lässt.

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