Wasserwacht-Jugend

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Jugendwasserwacht)

Allgemeines

Die Wasserwacht-Jugend (WWJ; auch: Jugendwasserwacht, JWW) ist die Jugendarbeit in der Rotkreuz-Gemeinschaft Wasserwacht (WW). Einer Ortsgruppe der WW können Kinder ab sechs Jahren beitreten.1 Sie werden (außerhalb von Bayern, siehe unten) zugleich Mitglied im Jugendrotkreuz1.1, der Jugendorganisation im Deut­schen Roten Kreuz, und die Kinder- und Jugendarbeit in der WW ist im Einvernehmen und nach den Regeln des JRK zu gestalten.

Es handelt sich (außer in Bayern) um gemeinsame Jugendgruppen der Wasserwacht und des Jugendrotkreuzes.1.2 Die Verantwortung ist so geteilt, dass die Wasserwacht sich um die für die Wasserwacht einschlägigen Themen kümmert (z.B. Schwimmen, Rettungsschwimmen, Heranführung an Wasserrettungsdienst, Sicherheit am Wasser), während das Jugendrotkreuz den pädagogischen Teil abdeckt (z.B. Jugendschutz, altersgemäße Methoden, Ausbildung und Ernennung der Gruppenleiter).1.3

In die Leitung einer Gliederung der Wasserwacht kann auf allen Verbandstufen unterhalb des Bundesverbands ein Beauftragter für Kinder- und Jugendarbeit gewählt werden.1.4 In Bayern heißt diese Funktion Jugendleiter (siehe unten).

Ausnahme Bayern

Im Baye­ri­schen Roten Kreuz, das ungefähr die Hälfte der gesamten Wasserwacht in Deutschland darstellt, gibt es eine vom Jugendrotkreuz unabhängige Jugendarbeit. Die Ordnung der Wasserwacht auf Bundesebene enthält dazu eine eigene Öffnungsklausel.1.5

In Bayern gibt es keine untere Altersgrenze, und die Angehörigen der Wasserwacht unter 16 Jahren heißen Jungmitglieder.2 Sie werden nicht zugleich auch Angehörige des JRK. Es gibt eine eigene Jugendordnung für die Wasserwacht Bayern, die in der Ordnung der Wasserwacht für das BRK enthalten ist. Der Beauftragte für Kinder- und Jugendarbeit ist in Bayern der Jugendleiter (im Unterschied zum Gruppenleiter), und es gibt die Funktion auf Ebene der Ortsgruppe, der Kreis-Wasserwacht, der Bezirks­verbände und des Landesverbands.2.1

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Einzelnachweise

  1. Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, können in die Wasserwacht aufgenommen werden. — Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Wasserwacht, Berlin 2012, Abschnitt 5.2.
    1. Kinder und Jugendliche, die der Wasserwacht vor Vollendung des 16. Lebensjahres beitreten, gehören [...] auch dem Jugendrotkreuz an.
    2. Kinder und Jugendliche in der Wasserwacht bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind gleichzeitig Angehörige von Wasserwacht und JRK. Sie sind in JRK-Kinder- und -Jugendgruppen in der Wasserwacht vereinigt, die von Gruppenleitern betreut werden. — Abschnitt 7.
    3. Die fachliche Verantwortung liegt bei der Wasserwacht. Die pädagogische und jugendpflegerische Verantwortung liegt beim JRK. Dafür stellt das JRK die erforderliche Jugendgruppenleiter-Ausbildung sicher.
    4. Abschnitt 3.2.5.
    5. Die in der Ordnung der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes enthaltenen Regelungen von Jugendstrukturen und Jugendarbeit bleiben hiervon unberührt. — Abschnitt 12.
  2. Bayerisches Rotes Kreuz, Ordnung für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes mit Jugendordnung, München 2009, § 4, Nr. 1.
    1. Teil Jugendordnung der BRK-Wasserwacht.