Beauftragter für Kinder- und Jugendarbeit

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Zur Leitung einer Gliederung der Wasserwacht kann auf allen Verbandstufen unterhalb des Bundesverbands ein Beauftragter für Kinder- und Jugendarbeit gewählt werden.[1] In Bayern heißt die Funktion Jugendleiter.[2]

Aufgaben

Die Aufgaben sind durch die Ordnung der Wasserwacht auf Bundes­ebene nicht festgelegt. Die vom Bundesverband beschlossene Dienstvorschrift der Wasserwacht beschreibt die Aufgaben sehr allgemein: Der Beauftragte unterstützt die Ortsgruppen-Leitung bei der Nachwuchsgewinnung, -bindung und -förderung. Er ist Bindeglied zwischen der Ortsgruppen-Leitung, der örtlichen Jugendrotkreuz-Leitung und den Gruppenleitern der JRK-Kinder- und Jugendgruppen in der Wasserwacht.[3] Die WW-Ordnungen der Landes­verbände können dazu weitere Bestimmungen treffen.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Wasserwacht, Berlin 2012, Abschnitt 3.2.5.
  2. ↑ Bayerisches Rotes Kreuz, Ordnung für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes mit Jugendordnung, München 2009, Teil Jugendordnung der BRK-Wasserwacht.
  3. ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Dienstvorschrift der Wasserwacht, Berlin 2014, Abschnitt 2.3.