Beauftragter für Kinder- und Jugendarbeit
Allgemeines
Zur Leitung einer Gliederung der Wasserwacht kann auf allen Verbandstufen unterhalb des Bundesverbands ein Beauftragter für Kinder- und Jugendarbeit gewählt werden.1 In Bayern heißt die Funktion Jugendleiter.2
Aufgaben
Die Aufgaben sind durch die Ordnung der Wasserwacht auf Bundesebene nicht festgelegt. Die vom Bundesverband beschlossene Dienstvorschrift der Wasserwacht beschreibt die Aufgaben sehr allgemein: Der Beauftragte unterstützt die Ortsgruppen-Leitung bei der Nachwuchsgewinnung, -bindung und -förderung. Er ist Bindeglied zwischen der Ortsgruppen-Leitung, der örtlichen Jugendrotkreuz-Leitung und den Gruppenleitern der JRK-Kinder- und Jugendgruppen in der Wasserwacht.3 Die WW-Ordnungen der Landesverbände können dazu weitere Bestimmungen treffen.
Weitere Informationen
- Artikel Wasserwacht
- Artikel Wasserwacht-Jugend
- Artikel Jugendrotkreuz
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Wasserwacht, Berlin 2012, Abschnitt 3.2.5.
- ↑ Bayerisches Rotes Kreuz, Ordnung für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes mit Jugendordnung, München 2009, Teil Jugendordnung der BRK-Wasserwacht.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Dienstvorschrift der Wasserwacht, Berlin 2014, Abschnitt 2.3.