Beauftragter für Kinder- und Jugendarbeit
Allgemeines
Zur Leitung einer Gliederung der Wasserwacht kann auf allen Verbandstufen unterhalb des Bundesverbands ein Beauftragter für Kinder- und Jugendarbeit gewählt werden.[1] In Bayern heißt die Funktion Jugendleiter.[2]
Aufgaben
Die Aufgaben sind durch die Ordnung der Wasserwacht auf Bundesebene nicht festgelegt. Die vom Bundesverband beschlossene Dienstvorschrift der Wasserwacht beschreibt die Aufgaben sehr allgemein: Der Beauftragte unterstützt die Ortsgruppen-Leitung bei der Nachwuchsgewinnung, -bindung und -förderung. Er ist Bindeglied zwischen der Ortsgruppen-Leitung, der örtlichen Jugendrotkreuz-Leitung und den Gruppenleitern der JRK-Kinder- und Jugendgruppen in der Wasserwacht.[3] Die WW-Ordnungen der Landesverbände können dazu weitere Bestimmungen treffen.
Weitere Informationen
- Artikel Wasserwacht
- Artikel Wasserwacht-Jugend
- Artikel Jugendrotkreuz
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Wasserwacht, Berlin 2012, Abschnitt 3.2.5.
- ↑ Bayerisches Rotes Kreuz, Ordnung für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes mit Jugendordnung, München 2009, Teil Jugendordnung der BRK-Wasserwacht.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Dienstvorschrift der Wasserwacht, Berlin 2014, Abschnitt 2.3.
