JRK-Alter
Allgemeines
Das JRK-Alter ist die informelle Bezeichnung für den möglichen Altersbereich der Zugehörigkeit zum Jugendrotkreuz.
Die Gemeinsamen allgemeinen Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK legen bundeseinheitlich fest, dass ein Mitglied unter 16 Jahren immer dem Jugendrotkreuz angehört. Daher wurde diese Regel im DRK-Server implementiert: Bei Neuanlage eines jüngeren Mitglieds außerhalb des JRK wird automatisch eine zusätzliche Zugehörigkeit zum JRK angelegt, und am 16. Geburtstag eines JRK-Angehörigen fordert das System zur Überprüfung der Zugehörigkeit auf.
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften definiert Jugend und junge Menschen als den Altersbereich von 5 bis 30 Jahren. Dabei unterscheidet sie Kinder (5 bis 11 Jahre), Heranwachsende (12 bis 17 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 30 Jahre). Die Nationalen Gesellschaften sind daran nicht gebunden.1 Das Deutsche Rote Kreuz orientiert sich an der Definition des Sozialgesetzbuchs VIII (Kinder- und Jugendhilfe), demzufolge ein junger Mensch [ist], wer noch nicht 27 Jahre alt ist2.
Die Jugendarbeit im Deutschen Roten Kreuz, die außerhalb des Jugendrotkreuzes stattfindet, hat eigene Regelungen. Das betrifft insbesondere die Bergwacht-Jugend und die Wasserwacht-Jugend.
Oberes Alter
Gemäß der Ordnung des Jugendrotkreuzes des Bundesverbands kann man bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres dem JRK angehören.3 Die Vollendung des 27. Lebensjahres findet am Vortag des 27. Geburtstags statt. Man kann also bis zum Alter von einschließlich 26 Jahren Angehöriger des Jugendrotkreuzes sein, und am Tag des 27. Geburtstags endet die Zugehörigkeit zum JRK von selbst, ohne Austritt oder Ausschluss. Die Regelung folgt der Begriffsbestimmung des Sozialgesetzbuchs VIII, demzufolge ein junger Mensch [ist], wer noch nicht 27 Jahre alt ist.4
Personen, die Leitungsfunktionen innehaben oder fachliche Aufgaben wahrnehmen (z.B. Lehrkräfte), dürfen auch älter sein.3.1 Sobald sie nicht mehr in einer solchen Rolle sind, scheiden sie automatisch aus dem Jugendrotkreuz aus.
Unteres Alter
Obwohl in Veröffentlichungen häufig ein Mindestalter von sechs Jahren genannt wird, findet sich das nicht in den Ordnungen. Für das Mindestalter ist daher die Satzung des betreffenden Vereins, also des Ortsvereins oder Kreisverbands, maßgeblich. Wenn dort ein Mindestalter für Mitglieder festgelegt ist, dann gilt es auch für die Angehörigen der Rotkreuz-Gemeinschaften, zu denen das Jugendrotkreuz gehört. Zum Beispiel den Mustersatzungen für Ortsvereine in Rheinland-Pfalz zufolge können natürliche Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres [Mitglieder] sein.5 Es gibt auch Satzungen, in denen sich stattdessen beispielsweise das dritte Lebensjahr findet.
Jüngere Kinder können unterhalb des satzungsgemäßen Mindestalters im Jugendrotkreuz mitwirken, indem sie statt als Mitglieder des Vereins als freie Mitarbeiter der Jugendgruppe geführt werden.
Weitere Informationen
Einzelnachweise
- ↑ The terms "youth" and "young people" in the International Federation cover people in the age range of 5 to 30 years. This includes children (5 to 11 years old), adolescents (12 to 17 years old), and young adults (18 to 30 years old). National Societies are guided reasonably by this range in adopting their own definitions according to local laws, social norms and cultural contexts. — International Federation of the Red Cross and Red Crescent Societies, Youth Policy, Genf 2011, Abschnitt Defining youth.
- ↑ § 7, Abs. 1, Nr. 4 SGB VIII.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung des Deutschen Jugendrotkreuzes, Berlin 2020, Abschnitt 5.4, Nr. 1.
- ↑ Abschnitt 5.4, Nr. 2.
- ↑ Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfe), § 7, Abs. 1, Nr. 4.
- ↑ DRK Landesverband Rheinland-Pfalz, Mustersatzung für Ortsvereine des DRK-LV RLP in der Rechtsform „e. V.“ mit dem Führungsmodell des ehrenamtlichen Vorstandes, Simmern, 31. Oktober 2015, § 11, Abs. 1, Satz 1.