Ordnung der Wasserwacht
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Die Ordnung der Wasserwacht (OdWW) bestimmt die allgemeine Organisation der Wasserwacht, während die Dienstvorschrift der Wasserwacht (DV WW) ihre operative Tätigkeit regelt. Die Trennung der Dokumente erleichtert ihre Anpassung: Während eine Änderung der OdWW von drei Gremien beschlossen werden muss, genügt bei der DV WW ein Beschluss des Bundesausschusses der Wasserwacht mit Bestätigung durch das Präsidium.
Landesverbände
Die Landesverbände geben sich jeweils eigene Ordnungen für die Wasserwacht, die der OdWW des Bundesverbands nicht widersprechen dürfen. Für Bayern gibt es eine Öffnungsklausel für die Kinder- und Jugendarbeit (Wasserwacht-Jugend)1, die das BRK vor allem durch eine eigene Jugendordnung für die Wasserwacht in Bayern ausfüllt.
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Wasserwacht, Berlin 2012
- Artikel Wasserwacht
- Artikel Ordnung
Einzelnachweise
- ↑ Die in der Ordnung der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes enthaltenen Regelungen von Jugendstrukturen und Jugendarbeit bleiben hiervon unberührt. — Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Wasserwacht, Berlin 2012, Abschnitt 12.