Schwimmen
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines

Schwimmen ist eine für die Einsätze der Wasserwacht benötigte Grundfähigkeit, und die Vermittlung des Schwimmens gehört zur von der Wasserwacht durchgeführten Breitenausbildung. Die maßgeblichen Regelungen zur Ausbildung finden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Schwimmen.1 Zur Ausbildung und Abnahme der Schwimmabzeichen wird die Lehrberechtigung S der Wasserwacht benötigt, ggf. mit zusätzlicher Einweisung.
Schwimmabzeichen
Folgende Prüfungen können bei der Wasserwacht abgelegt werden:1.1
- Frühschwimmen (Seepferdchen),
- DRK-Schwimmzeugnis für Erwachsene,
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen (Deutscher Jugendschwimmpass) in Bronze (Freischwimmer), Silber und Gold,
- Deutsches Schwimmabzeichen (Deutscher Schwimmpass) in Bronze (Freischwimmer), Silber und Gold,
- DRK-Schnorchelabzeichen.
Zur Prüfung gehört auch die Vorbereitung darauf.
Weitere Informationen
- Artikel Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Schwimmen
- Artikel Wasserrettungsdienst
- Artikel Wasserwacht
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Schwimmen (APV S), Berlin 2007.
- ↑ Abschnitte A.3, A.4.1 und A.4.2.