Gemeinsame allgemeine Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines
Die Gemeinsamen allgemeinen Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK (GAR) sind ein grundlegendes, kompaktes Regelwerk für das Ehrenamt im Deutschen Roten Kreuz, deren erste Version 1996 von der Bundesversammlung beschlossen wurde. Seitdem gab es kleine Ergänzungen, aber das Regelwerk veränderte sich insgesamt wenig. Es ist Präambel und Bestandteil aller Ordnungen der Gemeinschaften.
Inhalt (Beispiele)
- Die Verbreitungsarbeit ist eine Aufgabe aller Gemeinschaften. (Artikel 2)
- Eine Mitwirkung als Angehöriger einer Gemeinschaft setzt eine Mitgliedschaft im zugehörigen Verein — i.d.R. Ortsverein oder Kreisverband — voraus. (Artikel 4)
- Ein aktives Mitglied kann in mehr als einer Gemeinschaft mitwirken. (Artikel 4)
- Mitglieder unter 16 Jahren gehören immer dem Jugendrotkreuz an, auch wenn es keine örtliche JRK-Gemeinschaft gibt. (Artikel 4).1
- Die Leitungskräfte der Gemeinschaften haben Wahlämter, d.h. die Angehörigen einer Gemeinschaften entscheiden selbst darüber, wer diese Gemeinschaft leiten soll. (Artikel 6)
- Die Gemeinschaften dürfen eigene Logos (Embleme) führen. (Artikel 11) Davon machen die Bergwacht, das Jugendrotkreuz und die Wasserwacht mit ihren Sonderlogos Gebrauch, in Bayern darüber hinaus auch die Bereitschaften.2
- Das DRK stellt den Angehörigen der Gemeinschaften einen Mitgliedsausweis aus. (Artikel 13)
- Personalakten der ehrenamtlich Mitwirkenden werden in den Geschäftsstellen geführt, in der Regel also in den (immer hauptamtlich geführten) Kreisgeschäftsstellen. (Artikel 14)
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Gemeinsame einheitliche Regelungen für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK
- Artikel Ehrenamt und Mitwirkung
- Artikel Rotkreuz-Gemeinschaft
Erläuterungen
- ↑ Diese Regel wurde daher auch im DRK-Server fest implementiert. Sie wird gegebenenfalls nicht dort angewandt, wo es eine Bereitschaftsjugend, Bergwacht-Jugend oder Wasserwacht-Jugend gibt. Siehe auch Artikel JRK-Alter!
- ↑ Die Wohlfahrts- und Sozialarbeit, soweit sie überhaupt örtlich als Rotkreuz-Gemeinschaft etabliert ist, führt kein Sonderlogo, sondern zum Beispiel das Kompaktlogo. Die Bereitschaften außerhalb Bayerns führen auch Standardlogos wie das Rundlogo.