Mitwirkung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Es gibt grundsätzlich folgende Formen der Mitwirkung im Deut­schen Roten Kreuz:

Diese grundsätzlichen Formen werden im DRK-Server als Status bezeichnet, wobei ihre Bezeichnungen im System davon abweichen.

Mischformen

Die Formen können selbst innerhalb einer Gliederung gemischt auftreten: Zum Beispiel kann ein ehren­amtlich aktives Mitglied zugleich auch Fördermitglied sein, ein haupt­amt­licher Mitarbeiter kann sich in seiner Freizeit zusätzlich ehren­amtlich im DRK engagieren, oder ein Ehrenmitglied kann vorübergehend als Ungebundener Helfer mitwirken. Eine Person kann in verschiedenen Gliederungen verschiedene Rollen haben, zum Beispiel im einen Kreisverband ein haupt­amt­licher Mitarbeiter sein und in einem Ortsverein als ehren­amt­liches Mitglied mitwirken.

Unterscheidungsmerkmale

Unterscheidung nach aktiver und passiver Mitwirkung

Fördermitglieder werden auch als passive Mitglieder bezeichnet, weil sie keine Tätigkeit im Deut­schen Roten Kreuz ausüben, sondern eine seiner Gliederungen mit einer regelmäßigen Geldzahlung, dem Mitgliedsbeitrag, unterstützen. Sie sind gewissermaßen dauerhafte Spender, mit dem Unterschied, dass sie Mitgliedsrechte haben, die sie aber in der Regel nicht wahrnehmen. Ebenso wirkt ein Ehrenmitglied nicht in der Organisation mit, sondern dieser Status ist eine Verdienstauszeichnung. Alle übrigen oben genannten Grundformen der Mitwirkung sind aktive Mitwirkungen.

Unterscheidung nach Vorhandensein von Bezahlung

Das Hauptamt in allen seinen Beschäftigungsarten, unabhängig davon, ob eine Beschäftigung sozialversichert ist, ist eine bezahlte Tätigkeit. Für Freiwilligendienste gibt es keinen Lohn, aber ein geringes Taschengeld als Aufwandentschädigung sowie Beiträge zu den Sozialversicherungen werden bezahlt. Sie sind kein Hauptamt, doch sie damit eine bezahlte Tätigkeit und kein Ehrenamt. Bei allen anderen oben genannten Grundformen findet keine Bezahlung statt, sondern höchstens eine Erstattung von Auslagen statt. Beim Ehrenamt wird die Definition des Bundesverbands nicht von allen Gliederungen nicht beachtet, so dass auch irrtümlich bezahlte Tätigkeiten dazugezählt werden.

Unterscheidung nach Dauer der Mitwirkung

Sofern es sich nicht um eine befristetete Tätigkeit handelt, ist eine haupt­amtliche Mitarbeit auf Dauer angelegt und kann Jahrzehnte andauern. Dasselbe gilt für ehren­amtliche Tätigkeiten, insbesondere in einer Rotkreuz-Gemeinschaft, auch wenn die dauerhafte Bindung an das Engagement im Deut­schen Roten Kreuz durch die Veränderungen des Ehrenamts spätestens seit den 1990er-Jahren deutlich zurückgegangen ist. Oft langjährig sind Fördermitgliedschaften, und eine Ehrenmitgliedschaft wird für die Dauer des verbleibenden Lebens verliehen. Freiwilligendienste sind hingehen per se befristet, und Ungebundene Helfer ihrer Natur nach anlassbezogen und damit vorübergehend für das DRK tätig.

Unterscheidung nach Verbandstufe der Mitwirkung

Eine Mitwirkung findet immer in einer Gliederung statt, die eine Verbandstufe hat oder ihr zugeordnet werden kann. Ein Ehrenamt kann es auf allen Verbandstufen geben, wobei es in einem Landesverband und nur in Ausnahmefällen, und in einem Bezirksverband und im Bundesverband niemals mit einer Vereinsmitgliedschaft verbunden ist. Mitgliederführend sind in der Regel die Ortsvereine und Kreis­verbände. Hauptamtliche Tätigkeiten gibt auf allen Verbandstufen, wobei sie auf Ortsebene seltener vorkommen und die allermeisten hauptamtlich Beschäftigten des Deut­schen Roten Kreu­zes in Kreis­verbänden, Landes­verbänden und ihren jeweiligen Tochtergesellschaften tätig sind. Freiwilligendienste gibt es in allen Gliederungen mit hauptamtlich wahrgenommenen Aufgaben, das heißt auf allen Verbandstufen. Weiterhin auf allen Verbandstufen finden sich Fördermitglieder, wobei ihre Mitgliedsrechte nach oben hin stark abnehmen, und Ehrenmitglieder.

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