Amtszeit
Allgemeines
Alle Wahlämter im Deutschen Roten Kreuz (DRK) haben eine zeitlich begrenzte Dauer, für der Amtsinhaber gewählt wurde. Diese Amtszeit, Amtsperiode oder Amtsdauer bestimmt sich nach der für das betreffende Amt geltenden Satzung oder Ordnung, die dabei von der für die betreffende Gliederung verbindlichen Mustersatzung abweichen darf. In der Regel handelt es sich um vier oder fünf Jahre.
Im Ehrenamt werden Amtsinhaber häufig solange wiedergewählt, bis sie aus Altersgründen zurücktreten, nicht mehr kandidieren oder versterben. Eine Begrenzung der Anzahl der Amtsperioden finden sich selten. Typisch für das deutsche Vereinswesen sind 'echte' Wahlen mit einer Auswahl von Kandidaten selten, und es gibt selten einen Wettbewerb um die bestgeeigneten oder beliebtesten Kandidaten.1
Der Bundesverband sowie ein Teil der Landesverbände und Kreisverbände haben als Folge der Strategie 2010plus hauptamtliche Vorstände. Sie sind die Geschäftsführung — Generalsekretär (Bundesverband), Landesgeschäftsführer, Kreisgeschäftsführer — der betreffenden Gliederung und werden für eine begrenzte Amtszeit von dem zuständigen ehrenamtlichen Aufsichtsorgan, das meist Präsidium heißt, bestellt. Ihre Amtszeit ist länger als die der ehrenamtlichen Ämter, zum Beispiel sechs Jahre.
Die Geschäftsführungen der zahlreichen Gesellschaften im DRK werden meist unbefristet bestellt.
Weitere Informationen
- Artikel Gliederung und Verbandstufe
- Artikel Satzung und Mustersatzung
- Artikel Ehrenamt und Hauptamt
- Artikel Rechtsform
Erläuterungen
- ↑ Eine der seltenen Ausnahmen waren die Wahlen bei der Landesversammlung des Bayerischen Roten Kreuzes in → 2021, bei einen Wettbewerb um den Vorsitz gab und der Landesarzt abgewählt wurde.