Kreisgeschäftsführer
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Der Kreisgeschäftsführer (KGF) ist der hauptamtliche Geschäftsführer eines Kreisverbands. Die Organisationseinheit, die er leitet, ist die Kreisgeschäftsstelle.
Wenn der Kreisverband einen hauptamtlichen Vorstand hat, dann hat wird die Geschäftsführung durch den Vorstand wahrgenommen, der dann meist auch Vorstand heißt und nicht Kreisgeschäftsführung. In einem gemischten Vorstandsmodell ist der Kreiseschäftsführer das hauptamtliche Vorstandsmitglied.
Die vergleichbaren Funktionen in einem Landesverband sind, wenn vorhanden, der Landesgeschäftsführer (LGF) und im Bundesverband der Generalsekretär.
Weitere Informationen
- Artikel Kreisverband und Kreisgeschäftsstelle
- Artikel Landesgeschäftsführer und Generalsekretär
- Artikel Vergütungsrichtlinie
- Artikel Komplexträger