Kreisgeschäftsführer

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Kreisgeschäftsführer (KGF) ist der haupt­amtliche Geschäftsführer eines Kreisverbands. Die Organisationseinheit, die er leitet, ist die Kreisgeschäftsstelle.

Wenn der Kreisverband einen haupt­amtlichen Vorstand hat, dann hat wird die Geschäftsführung durch den Vorstand wahrgenommen, der dann meist auch Vorstand heißt und nicht Kreisgeschäftsführung. In einem gemischten Vorstandsmodell ist der Kreiseschäftsführer das hauptamtliche Vorstandsmitglied.

Die vergleichbaren Funktionen in einem Landesverband sind, wenn vorhanden, der Landesgeschäftsführer (LGF) und im Bundesverband der Generalsekretär.

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