Landesgeschäftsführer
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Ein Landesgeschäftsführer (LGF) ist der Geschäftsführer eines Landesverbands. Die vergleichbare Funktion auf Kreisebene ist der Kreisgeschäftsführer (KGF) und auf Bundesebene der Generalsekretär. Der Landesgeschäftsführer führt die Landesgeschäftsstelle.
Wenn der Landesverband einen hauptamtlichen Vorstand hat (zum Beispiel Hamburg und Sachsen), dann hat wird die Geschäftsführung durch den Vorstand wahrgenommen, der dann auch Vorstand heißt und nicht Landesgeschäftsführung.
Weitere Informationen
- Artikel Landesverband
- Artikel Kreisgeschäftsführer und Generalsekretär
- Artikel Präsident
- Artikel Vergütungsrichtlinie