Landesversammlung
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Die Landesversammlung ist die Mitgliederversammlung eines Landesverbands. An ihr nehmen meistens und überwiegend Delegierte der Kreisverbände teil, wodurch es sich um Zusammenkünfte handelt, in der Größenordnung von typischerweise 150 bis 400 Personen. Zusammensetzung, Tagungshäufigkeit (zum Beispiel in Bayern alle zwei Jahre) und Aufgaben sind in der Satzung des Landesverbands festgelegt.
Als Mitgliederversammlung wählt die Landesversammlung den Vorstand bzw. das Präsidium des Landesverbands. Aufgrund ihrer Größe ist eine Landesversammlung formal schwerfällig und dient weniger dem Austausch der Beteiligten und der Diskussion, sondern wird zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt.
Weitere Informationen
- Artikel Landesverband
- Artikel Landesgeschäftsstelle und Präsidium
- Artikel Bundesversammlung