Verbandsgeschäftsführung Bund
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines
Die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG Bund oder VG-Bund, selten VGB) ist ein Gremium des Bundesverbands, dessen Aufgabe die Koordination der Hauptaufgabenfelder ist.[1] In ihm sind die hauptamtlichen Geschäftsführungen aller Mitglieder des Bundesverbands (Landesverbände, Verband der Schwesternschaften) und des Bundesverbands selbst vertreten.[1.1] Die Beschlüsse sind für die Mitgliedsverbände bindend, doch kann sich ein Verband von einem Beschluss befreien lassen.[1.2] Bei Beschlüssen, die das Ehrenamt wesentlich betreffen, werden der Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst (AED) und ggf. zuständige Bundesausschüsse der Gemeinschaften beteiligt.[1.3]
Die VG-Bund tagt dreimal jährlich.
Weitere Informationen
- DRK.de, Die Verbandsgeschäftsführung Bund
- Artikel Verbandsgeschäftsführung Land
- Artikel Hauptaufgabenfeld
- Artikel Bundesverband
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 20, Abs. 1.
