Verbandsgeschäftsführung Bund

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG Bund oder VG-Bund, selten VGB) ist ein Gremium des Bundesverbands, dessen Aufgabe die Koordination der Hauptaufgabenfelder ist.[1] In ihm sind die haupt­amtlichen Geschäftsführungen aller Mitglieder des Bundesverbands (Landes­verbände, Verband der Schwesternschaften) und des Bundesverbands selbst vertreten.[1.1] Die Beschlüsse sind für die Mitgliedsverbände bindend, doch kann sich ein Verband von einem Beschluss befreien lassen.[1.2] Bei Beschlüssen, die das Ehrenamt wesentlich betreffen, werden der Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst (AED) und ggf. zuständige Bundes­ausschüsse der Gemeinschaften beteiligt.[1.3]

Die VG-Bund tagt dreimal jährlich.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Satzung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 20.03.2009, Geändert durch Beschlussfassung der Ordentlichen Bundesversammlung am 28.11.2014 und der Außerordentlichen Bundesversammlung am 27.02.2015, Berlin 2015, § 20, Abs. 1.
    1. ↑ § 19, Abs. 1.
    2. ↑ § 21.
    3. ↑ § 20, Abs. 4.