Mitgliedsausweis
Allgemeines
Der Mitgliedsausweis dient zum Nachweis der Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz gegenüber Dritten, was selten benötigt wird (zum Beispiel zur Nutzung von Vergünstigungen), und vor allem als identifikationsstiftender, personalisierter Streuartikel für aktive Mitglieder. Angehörige der Rotkreuz-Gemeinschaften haben ein Anrecht darauf, einen Ausweis ausgestellt zu bekommen.1
Der Mitgliedsausweis berechtigt nicht zum Tragen einer Rotkreuz-Armbinde. Hierzu ist eine von einer Militärbehörde ausgegebene Identitätskarte erforderlich.
Varianten
ID-Card (Rotkreuz-Card)
Der DRK-Ausweis im Scheckkartenformat, meist als ID-Card (Bezeichnung in DRK-Server) oder Rotkreuz-Card (Begriff eher in Österreich verbreitet) bezeichnet, wurde 2010 nach einem Beschluss des Ausschusses Ehrenamtlicher Dienst (AED) des Bundesverbands eingeführt und gilt seit 2014 auch alleine als Mitgliedsausweis. Die Rotkreuz-Card gibt es neben der allgemeinen Form in leicht verschiedener Gestaltung für die Gemeinschaften Bergwacht, Wasserwacht und Jugendrotkreuz.
ID-Card (drkserver-App)
Die drkserver-App stellt die neutrale, weiße ID-Card ohne Sonderlogo und stattdessen mit Kompaktlogo in einer digitalen Variante zur Verfügung.2 Die eventuelle Funktionsbezeichnung ist dabei durch die ausstellende Gliederung ersetzt. Es handelt sich trotz der Ähnlichkeit nicht um einen anerkannten Ausweis, sondern um ein Hilfsmittel bei der Registrierung, weil der Strichcode abgescannt werden kann.
Papierausweis
Neben der ID-Card gibt es noch den Papierausweis, der zumeist nicht mehr ausgegeben wird. Die Vordrucke aus Synthesefaser-Papier werden durch das Generalsekretariat über den Rotkreuzshop zur Verfügung gestellt.
Passive Mitglieder
Fördermitglieder erhalten einen anderen Ausweis als aktive Mitglieder. Die Art des Ausweises hängt von der Mitgliederverwaltung ab. Es gibt eine Vorgabe im Erscheinungsbild, und auch hier können druckbare Formulare im Rotkreuzshop bezogen werden.
Der Ausweis eignet sich nicht als Nachweis, um den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend zu machen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an das Deutsche Rote Kreuz können als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung (ESt) geltend macht werden, und dazu stellt die betreffende Gliederung dem Spender oder Fördermitglied einen Nachweis der finanziellen Unterstützung aus.
Weitere Informationen
Einzelnachweise
- ↑ Gemeinsame allgemeine Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK, Artikel 13: Die Angehörigen der Gemeinschaften erhalten einen Ausweis.
- ↑ Menüpunkt ID-Karten, dann Registrierung.