Rotkreuz-Arzt

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Der Begriff Rotkreuz-Arzt (andere Schreibweise: Rotkreuzarzt, kurz: RKA) wird im Deut­schen Roten Kreuz nicht einheitlich verwendet. Es handelt sich in der Regel nicht um eine Amtsbezeichnung, sondern um einen Arzt, der für das DRK tätig ist. Der Bundesverband verwendet den Ausdruck Ärzte im DRK1.

Die Tätigkeit kann haupt­amtlich, ehren­amtlich oder in freier Mitarbeit erfolgen. Sie kann therapeutisch sein, zum Beispiel im Rettungsdienst oder Sanitätsdienst, lehrend, z.B. an Schulen für Gesundheitsberufe oder in den Gemeinschaften, oder beratend, insbesondere in den Vorständen bzw. Präsidien. Sehr selten gibt es auch eine Tätigkeit in der Zahnmedizin.

Verbandsärzte

Unter Verbandsärzten werden hier diejenigen Rotkreuz-Ärzte verstanden, die als DRK-Mitglieder eine verantwortliche Funktion übernehmen. Auf allen Verbandstufen ist die Mitwirkung von Ärzten in den betreffenden Vorständen oder Präsidien vorgesehen:

Verbandstufe Verbandsarzt
Ortsverein Rotkreuzarzt im Vorstand (Hessen), häufig auch Bereitschaftsarzt
Kreisverband Kreisverbandsarzt (KVA), Chefarzt (Bayern)
Bezirksverband Bezirksverbandsarzt (Rheinland-Pfalz), Chefarzt (Bayern)
Landesverband Landesarzt
Bundesverband Bundesarzt

Sonderfälle

Bergwacht

Aufgrund der besonderen Anforderungen des Geländes und der Rahmenbedingungen erwerben für die Bergwacht tätige Ärzte eine zusätzliche Qualifikation.2 Daher gibt es auch einen Bergwacht-Bundesarzt und in jeder Bergwacht auf Landesebene einen Bergwacht-Landesarzt.

Wasserwacht

Die Bundesleitung der Wasserwacht wird vom Bundesarzt der Wasserwacht beraten.

Weitere Informationen

Einzelnachweise