Chefarzt

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Im Baye­ri­schen Roten Kreuz (BRK) heißt die Funktion Kreisverbandsarzt satzungsgemäß Chefarzt.[1] Dasselbe gilt für die Ärzte im Vorstand eines Bezirksverbands im BRK.[1.1] Auf Landesebene heißt die Funktion wie in den übrigen Landes­verbänden auch Landesarzt.

Davon unabhängig gibt es Chefärzte in den vom DRK (einschließlich BRK) betriebenen Kranken­häusern. Trotz derselben Funktionsbezeichnung sind ihre Aufgaben ganz andere als die der Funktionäre in den Kreis­verbänden und Bezirks­verbänden.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Rotes Kreuz, Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes, zuletzt geändert am 25. November 2017, München 2018, § 28, Abs. 1.
    1. § 39, Abs. 1.