Chefarzt

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Im Baye­ri­schen Roten Kreuz (BRK) heißt die Funktion Kreisverbandsarzt satzungsgemäß Chefarzt.1 Dasselbe gilt für die Ärzte im Vorstand eines Bezirksverbands im BRK.1.1 Auf Landesebene heißt die Funktion wie in den übrigen Landes­verbänden auch Landesarzt.

Davon unabhängig gibt es Chefärzte in den vom DRK (einschließlich BRK) betriebenen Kranken­häusern. Trotz derselben Funktionsbezeichnung sind ihre Aufgaben ganz andere als die der Funktionäre in den Kreis­verbänden und Bezirks­verbänden.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Rotes Kreuz, Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes, zuletzt geändert am 25. November 2017, München 2018, § 28, Abs. 1.
    1. § 39, Abs. 1.