Chefarzt
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Im Bayerischen Roten Kreuz (BRK) heißt die Funktion Kreisverbandsarzt satzungsgemäß Chefarzt.1 Dasselbe gilt für die Ärzte im Vorstand eines Bezirksverbands im BRK.1.1 Auf Landesebene heißt die Funktion wie in den übrigen Landesverbänden auch Landesarzt.
Davon unabhängig gibt es Chefärzte in den vom DRK (einschließlich BRK) betriebenen Krankenhäusern. Trotz derselben Funktionsbezeichnung sind ihre Aufgaben ganz andere als die der Funktionäre in den Kreisverbänden und Bezirksverbänden.
Weitere Informationen
- Artikel Kreisverbandsarzt
- Artikel Landesarzt
- Artikel Rotkreuz-Arzt
- Artikel Bayerisches Rotes Kreuz
- Artikel Bundesgerichtshof – 1 StR 364/19 – 19. November 2019
Einzelnachweise
- ↑ Bayerisches Rotes Kreuz, Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes, zuletzt geändert am 25. November 2017, München 2018, § 28, Abs. 1.
- ↑ § 39, Abs. 1.