Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Wiederaufbau

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Kapitel 27: Wiederaufbau

[Fokussierung auf Friedenstätigkeit nach dem Ersten Weltkrieg]

[167] […] „In dem Meer von Not und Elend, das sich über Deutschland ergossen hat, müssen sich alle Kräfte, die dem Aufbau dienen, zu wirksamer Arbeit zusammenschließen. Angesichts der furchtbaren Schäden, die das deutsche Volk an seiner Gesundheit erlitten hat, finden die Rotkreuz-Vereine ein weiteres Feld für ihre Tätigkeit als je zuvor.”

Mit diesen Worten beginnen die Richtlinien, die im Januar 1921 der Preußische Landesverein1 für die Weiterarbeit erließ. In diesem Meer von Not und Elend, das aus den Akten und Veröffentlichungen des Deutschen Roten Kreuzes während der Inflationszeit2 und den folgenden Jahren bis 1932 — unterbrochen durch die Jahre 1926 bis 1929 der Überschwemmung der deutschen Wirtschaft und der deutschen Gemeinden mit Auslandsanleihen — mit erschütternder Sprache spricht, stand das Deutsche Rote Kreuz vor der Aufgabe, praktisch zuzugreifen, zugleich aber sich selbst wiederzufinden.

Die Vereine vom Roten Kreuz, bis 1918 gewöhnt, eine feste Ausrichtung nach den Heeresbedürfnissen zu erhalten und in der Staatsführung eine starke und fördernde Stütze zu finden, fanden sich auf sich selbst angewiesen.3 Wenn früher die Betätigung im Deutschen Roten Kreuz für manche den Anreiz geboten haben mochte, sich in empfehlende Erinnerung zu bringen oder einem Geltungsbedürfnis zu genügen — in der Weimarer Republik4 war hierfür jedenfalls das Deutsche Rote Kreuz durchaus nicht mehr der geeignete Platz. Wer jetzt noch im Deutschen [168] Roten Kreuz arbeiten wollte, tat es bestimmt nur der Sache willen, und im Bewußtsein, auf jede Art von Dank und Lohn hierfür zu verzichten, ja, im Notfall ein Opfer zu bringen. Der ständige, im stillen arbeitende Druck der marxistisch durchsetzten Behörden, die nie aufhörenden Nadelstiche der Presse, die sich gelegentlich zu Wutausbrüchen steigerten, schmiedeten die Organisationen vom Roten Kreuz zu einer wirklichen Gemeinschaft zusammen. Allen führenden Männern und Frauen im Deutschen Roten Kreuz, denen die eigentliche Zweckbestimmung des Deutschen Roten Kreuzes vor Augen stand, waren sich darüber im klaren, daß nur die von der obersten Führung vorgezeichnete vollständige Zurückhaltung von jeder Politik der Parteien die Aufbauarbeit ermöglichen könne, um eines Tages für den Dienst am deutschen Volk bereitzustehen, an das man glaubte, auch wenn man es nur in seiner Zerrissenheit sah.

[Steigende Zahl von aktiven Einsatzkräften]

Der Erfolg blieb nicht aus. Zwar stiegen die Mitgliederzahlen der Vereine nur unwesentlich an. Anders jedoch war es bei den aktiven Einsatzkräften. Die nachstehenden Zahlen geben hiervon ein anschauliches Bild:

1924 1927 1930 1932
Sanitätskolonnen
Formationen 2 053  2 622  3 156  3 558
Mitglieder 88 679  ordentliche 98 857  121 771  aktive 132 023
außerordentliche inaktive 71 186
95 004  136 940  63 865
Krankenkraftwagen 168  511  505  591
Hilfeleistungen 293 918  385 676  1 899 569  2 152 526
Weibliche Hilfskräfte
Vereinssamariterinnen 5 900  7 925  13 908  9 967
Nothelferinnen —  1 527  3 356  2 686
Helferinnen —  856  1 426  945
Schwesternschaften
Schwestern 5 035  5 516  6 247  7 088
Lernschwestern 1 259  2 108  2 315  1 844
Schwestern im Ruhestand 405  490  602  817
Schwestern insgesamt 6 798  8 114  9 164  9 789

[169] Die Grundlagen der Organisation blieben die Vereine, das Rückgrat bildeten die Einsatzkräfte: Sanitätskolonnen, weibliche Hilfskräfte, Schwesternschaften. Daran hatte sich gegenüber der Zeit vor dem Kriege nichts geändert. Nur, was damals Friedensverwendung und ständige Übung der für den Kriegsfall bestimmten Kräfte war, das erschien nun als Selbstzweck.

[Entwicklung bei den Sanitätskolonnen und im Rettungswesen]

Bei den Sanitätskolonnen war Rettungswesen, Erste Hilfe, und Krankentransport vornehmlich das Ausbildungsziel. Im Vordergrund der Betätigung standen praktische Aufgaben, wie: Einrichtung von Rettungs- und Unfallmeldestationen, Ausbildung von Krankenpflegern, Krankenträgern und Hilfsdesinfektoren, Ausleihstellen für Krankenpflegegerät, Abhaltung von Vorträgen und Lehrgängen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege (Bekämpfung von Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten, Alkoholismus usw.).

Für den Unfall- und Rettungsdienst der Sanitätskolonnen wurden 1924 für das Land, für kleine, mittlere und Großstädte nähere Anweisungen gegeben, die Verbesserung der Ausbildung bei den Sanitätskolonnen nach den hierfür erlassenen Dienstvorschriften eingeschärft. Der Ordnungsdienst trat allerdings aus naheliegenden Gründen fast ganz in den Hintergrund. Ein gewisses Abgleiten in das Vereinsmeierliche, das in engem Kreise deutlich gesehen und lebhaft beklagt wurde, mußte zunächst einmal in Kauf genommen werden. Standen doch die marxistischen Arbeiter-Samariter-Bünde5, von den roten Gemeindebehörden gestützt, wachsamen Auges bereit, die Sanitätskolonnen wegen „militaristischer“ Regungen anzugreifen, womöglich zu sprengen. So oft es auch hart auf hart ging, gelungen ist es ihnen nirgends.

Das Arbeitsgebiet wurde von Jahr zu Jahr weiter ausgebaut. Der Straßenhilfsdienst wurde planmäßig in Angriff genommen und in Verbindung mit den Kraftfahrerklubs ein erster Versuch planmäßigen Ausbaus unternommen. Für die Ausbildung von Betriebshelfern wurden 1924 neue Richtlinien mit den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vereinbart. Auch Arbeiter und Angestellte der Forstverwaltung und Reichspost, der Straßen- und Strombauverwaltungen, Angehörige von Sport- und Jugendverbänden wurden durch Lehrgänge in die Erste Hilfeleistung eingeführt.

[170] Der Wasserrettungsdienst rings um Berlin, an Rhein, Main und Elbe wurde gefördert. Hochwasserkatastrophen, wie die im Wieder Becken am Rhein Januar 19246 und im Erzgebirge 19267 waren ein Ansporn zu weiterem Ausbau.

Der Gebirgsrettungsdienst war ein eifrig gefördertes Anliegen der oberbayrischen Kolonnen, aber auch im Riesengebirge, Erzgebirge und Harz wurde Tüchtiges geleistet.

Der Grubenrettungsdienst forderte eine Spezialisierung, deren Notwendigkeit durch verschiedene Katastrophen dargetan wurde: Oppau 1920, „Heinitz-Grube“ O./S., Zeche „Amalie“ bei Essen, Grube „Minister-Stein“ 1922, Zeche Dorstfeld Mai 1925, Sprengstoffwerke Reinsdorf 1925.

[Unfälle mit giftigen Gasen und deren Auswirkungen auf die Organisation]

Besonders folgenreich in der Auswirkung für die praktische Ausbildung wurde die Phosgenkatastrophe in Hamburg am 20. Mai 1928.8 Sie brachte den Nachweis, daß für das Deutsche Rote Kreuz die Beschäftigung mit den Gefahren giftiger Gase eine unabweisbare Notwendigkeit sei.9

Die vom Internationalen Roten Kreuz in Angriff genommenen Studien über den Schutz der Zivilbevölkerung gegen Gasangriffe, die bei der XII. Internationalen Konferenz10 zur Forderung von Schutzmaßnahmen geführt hatten, internationale Sachverständigen-Konferenzen in Brüssel 1928 und in Rom 1929, erforderten eine aktive Mitarbeit des Deutschen Roten Kreuzes. Durch Ausschreibung eines Preises gab es die Anregung zur Einholung von Gutachten hervorragender Völkerrechtslehrer aller europäischen Länder über die tatsächliche Rechtslage und über die etwa vorhandenen Möglichkeiten, einen Rechtsschutz überhaupt wirksam und sicher zu gestalten. Jedenfalls hatte das Deutsche Rote Kreuz nun Anlaß und Verpflichtung, sich mit der Frage des „aëro-chemischen“ Krieges, also des Luftkrieges. überhaupt zu befassen.

So kam es, daß seit dem Zeitpunkt der erwähnten Referenten-Denkschrift aus dem Reichsarbeitsministerium das Deutsche Rote Kreuz von Jahr zu Jahr etwas weiter aus der anfänglichen Zurückhaltung heraustrat und seinen durch das Genfer Abkommen gestalteten Pflichtenkreis nach außen, stärker freilich nach innen, hervortreten ließ.

Seit 1931 veranstaltete das Deutsche Rote Kreuz mit dankenswerter [171] Unterstützung der Degea (Auer­ge­sell­schaft11) in Oranienburg Lehrgänge für ärztliche Fortbildung auf dem Gebiet der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Gas- und Kampfstoff-Erkrankungen. Damit war ein bahnbrechender Schritt getan. Die in Oranienburg ausgebildeten Ärzte waren für die Fortbildung weiterer Ärzte ihres Bereiches verantwortlich. Ein Handbuch hierüber wurde auf Veranlassung des Deutschen Roten Kreuzes herausgegeben.

[Entwicklung der weiblichen Hilfskräfte außerhalb der Schwesternschaften]

Die seit 1924 wieder aufgenommene Ausbildung weiblicher Hilfskräfte, „Vereinssamariterinnen“ genannt, war zwar zunächst für den Einsatz in den eigenen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und Wohlfahrtspflege gedacht, sie fügte sich jedoch als ein wichtiges Glied in das Aufgabenfeld ein, das die neu an das Deutsche Rote Kreuz herantretenden Anforderungen ergaben.

Im Jahre 1928 hatte das Deutsche Rote Kreuz eine Neuregelung beschlossen und durchgeführt, die im ganzen Reich Geltung erlangte, wonach ein einheitlicher Ausbildungslehrgang für Nothelferinnen und Helferinnen vom Roten Kreuz mit bestimmten Mindestanforderungen festgelegt worden war. Für beide war ein theoretisch-praktischer Lehrgang von 20 Doppelstunden erforderlich, die Nothelferin hatte außerdem einen praktischen Lehrgang von sechs Wochen, die Helferin einen solchen von drei Monaten im Krankenhaus abzulegen. Diensttracht und Abzeichen für Nothelferin und Helferin wurden einheitlich vorgeschrieben.

Da sich nach einiger Zeit erwies, daß nicht für alle Hilfskräfte die Ausbildung im Krankenhaus durchführbar wäre, wurde auch die Bezeichnung „Samariterin", die für die ausschließlich in einem theoretischen Lehrgang ausgebildeten Kräfte inoffiziell eingeführt war, für das Gesamtgebiet des Deutschen Roten Kreuzes anerkannt. So wurden nun die drei Gruppen: „Samariterin", „Nothelferin" und „Helferin“ nebeneinander geführt. Sie wurden zahlenmäßig jährlich dem Kommissar der freiwilligen Krankenpflege gemeldet.

Die jährlichen Meldungen der vom Deutschen Roten Kreuz auf Anforderung des Kommissars der freiwilligen Krankenpflege im Notfall zur Verfügung zu stellenden Kräfte an Schwestern, Samariterinnen und weiblichen Hilfskräften war auch in der Zeit unmittelbar nach dem [172] Kriege nie unterbrochen worden. Die im vorletzten Kapitel dargestellte Unterstellung der freiwilligen Krankenpflege unter das Reichsministerium des Innern hatte hieran ebenfalls nichts geändert. Tatsächlich war auch durch die Erlasse des Reichsministers des Innern vom 31. Dezember 1921 und 21. Februar 1922 die Rechtslage nicht berührt worden. Lediglich die Bezeichnung war in „Amtlicher Sanitätsdienst bei öffentlichen Notständen und bei inneren Unruhen“ verändert worden. Es blieb jedoch dabei, daß unter dieser Bezeichnung die Unterstützung des Heeressanitätsdienstes verstanden werden sollte, wie in dem erwähnten Erlaß ausgesprochen war. Daß die Bezeichnung „Amtlicher Sanitätsdienst“ für das Deutsche Rote Kreuz sehr zweckmäßig gewählt war, sollte spätere Erfahrung zeigen. Die Fehldeutung, die in der Denkschrift des Reichsarbeitsministeriums gefährlich geworden war, erwies sich als nützlich in der Deutung, die z. B. das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt der Sache gab, das unter der Bezeichnung „Amtlicher Sanitätsdienst“ alles das verstanden wissen wollte, was sonst unter der Bezeichnung „Behördlicher Sanitätsdienst“ verstanden wird: Krankenpflege, Seuchenbekämpfung und öffentlicher Gesundheitsdienst. Unter diese zwar irrtümlich angewandte aber nützliche Auslegung des Begriffes konnte das Deutsche Rote Kreuz unbedenklich die gesamte Tätigkeit seines Aufgabenbereiches stellen.

[Entwicklung der Schwesternschaften]

Das galt in vollem Umfange auch für seine Schwesternschaften. Die oben angeführten Zahlen haben gezeigt, daß sich die Mutterhäuser in einem ständigen, gesunden Aufbau befanden, nachdem die Krisen der Inflationszeit2 überwunden waren. Wie die einzelnen Mutterhäuser das Jahr 1923 überwunden haben, bleibt bis zu einem gewissen Grade immer ein Rätsel, das nur teilweise darin eine Lösung findet, daß an die Stelle der Geldwirtschaft weithin reine Naturalwirtschaft getreten war. An die Stelle der Zahlung mit Papierscheinen, die schließlich nicht einmal 24 Stunden lang den gleichen Wert behielten, traten Leistungen von Lebensmitteln, Stoffen und ähnlichem an die Schwestern. Das galt in noch stärkerem Maße für die Krankenhäuser, die mit den Schwesternschaften verbunden waren. Nur zwei dieser Anstalten, die Krankenhäuser in Dresden und Weißensee, gingen damals leider verloren, weil man den Mut des Zuwartens bei den örtlichen Vorständen verloren [173] hatte. In anderen Fällen dringender Gefahr konnte das Deutsche Rote Kreuz mit geringen Summen der ihm zur Verfügung stehenden Auslandswährung, die damals märchenhafte Werte darstellte, das Schlimmste abwenden.

In den Jahren von 1924 ab bewährte sich der 1919 in Weimar gefaßte Beschluß des Festhaltens am Prinzip des Mut­ter­hau­ses12 über alle Maßen. Jahr für Jahr konnte festgestellt werden, daß die Zahl der sich meldenden Schülerinnen, aber auch der sich zur Aufnahme meldenden ausgebildeten Schwestern, weit größer war als die Zahl der verfügbaren Plätze. Man konnte also auswählen. Neue Arbeitsfelder wurden allmählich besetzt, eigene Arbeitsfelder erweitert. Leider war die Zersplitterung im Deutschen Roten Kreuz, die nun einmal auch in der Verfassung von 1921 begründet war, viel zu groß, um etwa zu bestimmen, daß alle eigenen Arbeitsfelder des Deutschen Roten Kreuzes auch mit eigenen Schwestern zu besetzen wären. Diese Möglichkeit hätte nach dem Wirtschaftszusammenbruch 1929 und 193013 bestanden, als zum erstenmal an die Mutterhäuser ernsthaft die Gefahr der Arbeitslosigkeit herantrat. Behörden und Gemeinden schlossen Anstalten oder Teile von Anstalten und entließen demgemäß Schwestern. Die Zahlungen an die Mutterhäuser wurden mindestens im Umfang der Brüningschen Not­ver­ord­nun­gen14 herabgesetzt und damit der wirtschaftliche Bestand der Schwesternschaften selbst ernsthaft gefährdet. Nun bewährte sich der Grundsatz des Mutterhauses, daß eine Schwester, die einmal dazu gehörte, dort ihre volle Sicherheit hatte und nicht gekündigt werden konnte, während über die freien Schwestern vielfach die Arbeitslosigkeit mit allem daran hängenden Elend hereinbrach.

Für die Schwestern selbst bedeutete der Zusammenschluß in einer Gemeinschaft unter Führung der Oberin zugleich das Aufnehmen von Anregungen und damit das Erleben einer aufgewühlten Zeit, der die Deutschen Rotekreuz-Schwestern ihren Dienst zu leisten bestimmt waren. Die Mutterhäuser legten entscheidenden Wert auf eine möglichst hochstehende berufliche Ausbildung und erstrebten daneben ein „Selbständigwerden“ der einzelnen Schwestern innerhalb des dauernd wachsenden Aufgabenkreises. Der Beruf der Rotekreuz-Schwester sollte gleichwertig neben den anderen gehobenen Frauenberufen im Kreise weiblicher Berufsarbeit stehen.

[174] In jährlichen Tagungen sämtlicher Mutterhäuser, die von einer ständig sich steigernden Zahl von Schwestern, Oberinnen und Vorständen besucht wurden, kamen die Leitgedanken und das Bewußtsein, einer großen Gemeinschaft der Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes anzugehören, zum Ausdruck, in einer Weise, die auf das gesamte Leben der Mutterhäuser bildend und formgebend zurückwirkte. Der Gehalt und Name „Mutterhaus“ wurden gehütet und gepflegt, um das Verbundensein, das Füreinandereinstehen, daz Mütterliche, dss in dem Namen verkörpert ist, lebendig zu erhalten. Aber man wollte, wie auf der Tagung in Münster im Juni 1929 ausgesprochen wurde, „immer wieder die Fenster weit aufmachen, damit alles was alt und unfruchtbar und überlebt ist, nicht mehr ängstlich konserviert wird, daß Platz wird für das Neue.“

Eine nicht geringe Zahl von Schwesternschaften wurden neu ins Leben gerufen. Sie waren mehr als ein Ausgleich für die Mutterhäuser, die unmittelbar nach Kriegsschluß der Auflösung anheimfielen, weil sie ihre Heimat verloren, wie Straß­burg15, Culm16 und Thorn17. Neugründungen waren die Mutterhäuser Berlin-Lankwitz, Bre­men18 (Elisabethhaus), Bres­lau19 (ehemalige Malteser-Schwesternschaft), Ge­ra20, Han­no­ver21 (Schwesternschaft für Säuglingspflege), Kö­nigs­berg22, Mar­burg23, Saa­sa24, Stutt­gart25.

[Auslandstätigkeit der Schwesternschaften]

Hierzu trat die Schwesternschaft des „Frauenvereins für Deutsche über See“, wie sich nun der ehemalige „Deutsche Frauenverein für die Kolonien“ nach dem Verlust des überseeischen Besitzes nann­te.26 Mit unsäglicher Mühe wurde Schritt für Schritt die Arbeit wieder aufgebaut. In Deutsch-Süd­west27 war es gelungen, das Eigentum am Prinzessin-Rupprecht-Erholungsheim28 zu erhalten. Es wurde nun Ausgangspunkt für weitere Arbeit in Heimen und Tagesstätten in Swakopmund und Windhuk. Hierzu kam eine Zahl von Schwesternstationen in Deutsch-Südwest und in Ostafrika, sowie in Angola.

Eine große Verantwortung liegt auf der Schwester, die im Ausland ganz auf sich gestellt ist. Sie dient den schwer um ihre Existenz ringenden deutschen Siedlern, denen weder Arzt noch Apotheker noch pflegerische Hilfe zur Verfügung steht. Mit niemand kann sie sich in schwierigen Fällen beraten, allein muß sie das Richtige zu treffen suchen, oft nur auf die Hilfe der Eingeborenen angewiesen. Riesige Entfernungen hat [175] sie von Familie zu Familien zurückzulegen und doch muß sie es einrichten, zur rechten Zeit zur Stelle zu sein. Von allem muß sie etwas verstehen, von der Krankenpflege über den Hebammendienst bis zur Hauswirtschaft des Siedlers und den Sprachen des Landes. Hierzu sind in sich gefestigte, starke, gesunde, gegen die entnervenden Einflüsse des Klimas gefeite Charaktere notwendig, die sich jede Stunde bewußt sind, nicht nur ihren Beruf auszufüllen, sondern mit allem Tun und Lassen für Deutschland zu stehen, das Bild der deutschen Frau rein und gewinnend zu vertreten.

In Berlin-Lichterfelde wurde nun ein eigenes Mutterhaus für diese Schwesternschaft geschaffen, das auch in Ostasien und Südamerika Krankenhäuser besetzt hat, in denen Deutsche, neben anderen, gepflegt werden.

[Wernerschule]

Die Krönung erhielt der Aufbau der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes in der Gründung der Wernerschule29 in Berlin-Lankwitz 1927. In dem Gebäude mit großem Gartenland, das von der ehemaligen Pestalozzistiftung dem Deutschen Roten Kreuz übereignet wurde, entstand nun eine Ausbildungsstätte für Schwestern in leitenden Stellungen. Der Lehrgang wurde auf ein Jahr festgesetzt und umfaßte einen theoretischen Teil von zehn Monaten und einen praktischen von zwei Monaten. Da eine mindestens sechsjährige praktische Krankenpflegetätigkeit Vorbedingung für die Aufnahme in die Wernerschule sein sollte, bedeuteten die zwei Monate Praktikum kein krankenpflegerisches Arbeiten, sondern ein Kennenlernen verschiedener Anstalten und Betriebe unter den Gesichtspunkten der Verwaltung und Leitung.

Mit der Wernerschule wurde eine Haushaltungsschule mit staatlicher Anerkennung verbunden, in die vorzugsweise Schwesternvorschülerinnen aufgenommen werden sollten.

In einer dritten Abteilung fanden Fortbildungslehrgänge von acht Tagen bis zu vier Monaten über verschiedenartigste Sachgebiete für Oberinnen, Oberschwestern, Stationsschwestern, Gemeindeschwestern, Wirtschaftsschwestern usw. statt, die immer stärker in Anspruch genommen wurden und im Jahre 1931 einen Erweiterungsbau nötig machten.

Erläuterungen

  1. Siehe Artikel Preußischer Landesverein vom Roten Kreuz.
  2. 2,0 2,1 Siehe Deutsche Inflation 1914 bis 1923.
  3. Der neue Tätigkeitsschwerpunkt in der Wohlfahrtspflege und anderen Friedenstätigkeiten war eine Folge des verlorenen Ersten Welt­kriegs (1914–1918) und vor allem des Friedensvertrags von Versailles in 1919.
  4. Weimarer Republik (1918–1933).
  5. Siehe Artikel Arbeiter-Samariter-Bund.
  6. Drei Hochwasser im Neuwieder Becken in den Jahren 1920, 1924 und 1926 gaben Anlass zum Bau des Hochwasserschutzdeiches Neuwied von 1928 bis 1931.
  7. Eventuell ist tatsächlich das Hochwasser im sächsischen Ostertgebirge am 8. und 9. Juli 1927 gemeint.
  8. In der Chemischen Fabrik Dr. Hugo Stoltzenberg (1923–1979) trat am 20. Mai 1928 aus einem Kesselwagen das giftige Gas Phosgen aus. Durch das Unglück starben mindestens zehn Menschen und mehr als 300 erkrankten.
  9. Vgl. Notizen zur Hamburger Rotkreuzgeschichte, Themenblatt 11, März 2022, Seiten 3–6.
  10. Die XII. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes fand vom 7. bis 10. Oktober 1925 in Genf statt.
  11. Die Auergesellschaft war ein Unternehmen für Schutz- und Messausrüstung.
  12. Siehe Artikel Mutterhaus.
  13. Die Weltwirtschaftskrise begann 1929 und dauerte bis 1939.
  14. Das Kabinett des damaligen Reichskanzlers Heinrich Brüning (1885–1970) reagierte in Deutschland mit vier Notverordnungen in den Jahren 1930 bis 1932 auf die Weltwirtschaftskrise. Die dadurch eingeleitete einschneidende Spar- und Deflationspolitik verschärfte die Krise noch.
  15. In Straßburg gab es von 1902 bis vermutlich 1918 die Schwesternschaft vom Roten Kreuz des Verwaltungsausschusses für Krankenpflegeanstalten in Elsaß-Lothringen. Das Reichland Elsaß-Lothringen bestand von 1871, dem von Deutschland gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870–1871, bis 1918. Nach dem verlorenen Ersten Welt­krieg (1914–1918) fiel das Gebiet zurück an Frankreich.
  16. Siehe Artikel Kulm.
  17. Siehe Artikel Thorn.
  18. Siehe Artikel Bremen (Stadt).
  19. Siehe Artikel Breslau.
  20. Siehe Artikel Gera.
  21. Siehe Artikel Hannover.
  22. Schwesternschaft Ostpreußen (1919–1945) in Königsberg.
  23. Siehe Artikel Marburg.
  24. Else-Schwesternschaft vom Roten Kreuz (1928–1945) in Saasa.
  25. Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz in Stuttgart.
  26. Siehe DRK-Schwesternschaft Übersee.
  27. Deutsch-Südwestafrika war von 1884 bis 1915 eine deutsche Kolonie. Sie lag auf dem Gebiet des heutigen Namibias.
  28. Siehe Prinzessin-Rupprecht-Heim.
  29. Siehe Artikel Werner-Schule.