Alarmstufe
Allgemeines
Eine Alarmstufe kennzeichnet, in welcher Stufe der Vorbereitung sich eine Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Bereich der Hilfsorganisation auf einen konkreten Einsatz befindet. Die möglichen Alarmstufen sind in der Krisenmanagement-Vorschrift (K-Vorschrift) des betreffenden Landesverbands definiert. Sie sind bundesweit weitgehend einheitlich geregelt.
Die Alarmstufen betreffen zunächst vor allem den Sanitätsdienst und Betreuungsdienst im Katastrophenschutz. Die großen Krisen der 2010er- und 2020er-Jahre in Deutschland — Flüchtlingskrise 2015–2016, COVID-19-Pandemie 2020–2022, Russisch-Ukrainischer Krieg seit 2022 — haben gezeigt, dass sich an die ehrenamtlich getragene Soforthilfe zügig hauptamtliche Leistungen anschließen, zum Beispiel die Flüchtlingshilfe, stationäre Kinder- und Jugendhilfe (Wohngruppen) und Impfzentren. Daher müssen auch frühzeitig die Geschäftsstellen involviert werden.
Eine Alarmstufe wird für eine Gliederung ausgerufen. Die Berechtigung dazu wird im für sie zuständigen Planungsstab festgelegt.
Mögliche Alarmstufen
Regelbetrieb
Wenn keine Vorbereitungen für eine bestimmte Krise getroffen werden, weil sie noch nicht bekannt, als möglicher Einsatzanlass erkannt ist, oder ihr Eintreten als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, dann befinden sich die Gliederungen im Regelbetrieb. Sie führen Aus- und Fortbildungen durch, pflegen das Material und nehmen Aufgaben wie den Sanitätswachdienst wahr. Der Regelbetrieb ist eigentlich keine Alarmstufe, sondern der Zustand einer nicht erklärten Alarmstufe.
Alarmwarnung
Eine konkrete Krise ist bekannt, und die Möglichkeit eines Einsatzes wird nicht ausgeschlossen. Als Vorsorgemaßnahme wird durch die Alarmwarnung eine ständige Erreichbarkeit vor allem der Führungskräfte sichergestellt, um bei Bedarf schneller Vorbereitungen für einen Einsatz treffen zu können.
Voralarm
Die aktuelle Einsatzfähigkeit der betroffenen Gliederungen wird ermittelt. Das geschieht zum Beispiel dadurch, dass mit den Arbeitgebern, Ausbildungsstätten und Familien der ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihre vorübergehende Abkömmlichkeit geklärt und organisiert wird. Bei hauptamtlich Beschäftigten beispielsweise im Rettungsdienst kann die Dienstplanung angepasst werden. Die Rekrutierung von Hilfskräften im Niedriglohnsektor, die bei länger andauernden Krisen zur Ablösung von Ehrenamtlichen und Ungebundenen Helfern geeignet sind, kann vorbereitet werden.
Alarm
Die Krise ist eingetreten, so dass ein Einsatz erforderlich wird. Die Einsatzkräfte treffen sich an vorher bestimmten Orten, rüsten sich für den Einsatz und führen ihn durch.
Weitere Informationen
- Artikel Krise
- Artikel Krisenmanagement-Vorschrift
- Artikel Planungsstab und Einsatzstab
- Artikel Ehrenamt und Hauptamt
- Artikel Ungebundener Helfer