Planungsstab

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Planungsstab ist ein Gremium in einem Kreisverband oder Landesverband. Geleitet vom Beauftragten für den Katastrophenschutz (K-Beauftragten) kommen die Leitungen der Rot­kreuz-Gemein­schaften und weitere Funktionäre zusammen1, um die Vorbereitungen der Gliederung zur Hilfeleistung bei Katastrophen und Großschadensereignissen planerisch vorzubereiten, zum Beispiel die Ausrufung von Alarmstufen. Der Planungsstab gehört damit zum organisationseigenen Katastrophenschutz. Er ist weder vor noch nach Eintreten eines Ereignisses operativ tätig. Dafür ist der Einsatzstab zuständig, dessen Tätigkeit der Planungsstab vorbereitet.

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Erläuterungen

  1. Die Zusammensetzung des Planungsstabs ist in den Landes­verbänden unterschiedlich geregelt.