Planungsstab
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Der Planungsstab ist ein Gremium in einem Kreisverband oder Landesverband. Geleitet vom Beauftragten für den Katastrophenschutz (K-Beauftragten) kommen die Leitungen der Rotkreuz-Gemeinschaften und weitere Funktionäre zusammen1, um die Vorbereitungen der Gliederung zur Hilfeleistung bei Katastrophen und Großschadensereignissen planerisch vorzubereiten, zum Beispiel die Ausrufung von Alarmstufen. Der Planungsstab gehört damit zum organisationseigenen Katastrophenschutz. Er ist weder vor noch nach Eintreten eines Ereignisses operativ tätig. Dafür ist der Einsatzstab zuständig, dessen Tätigkeit der Planungsstab vorbereitet.
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (K-Vorschrift), Berlin 2011, Abschnitt 5.1.3
- Artikel Einsatzstab und Krisenstab
- Artikel Katastrophenschutz
- Artikel Beauftragter für den Katastrophenschutz
Erläuterungen
- ↑ Die Zusammensetzung des Planungsstabs ist in den Landesverbänden unterschiedlich geregelt.