Konventionsbeauftragter

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Ein Konventionsbeauftragter (selten: KVB oder KB; engl. dissemination officer) im DRK berät seine Gliederung hinsichtlich des Huma­ni­tären Völker­rechts und fördert die Einhaltung dieses Rechts im Gebiet seines Verbands, vor allem durch die Verbreitung des Wissens um das HVR (Verbreitungsarbeit). Darüber hinaus unterstützt er, an die Ideale und Ziele der Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung und an ihre Grundsätze zu erinnern und sie bei Bedarf für Anwendungsfälle für Ort auszulegen.

Die ehren­amtliche Funktion gibt es erst ab der Kreisebene, das heißt Ortsvereine oder örtliche Gemeinschaften haben keine Konventionsbeauftragten. Darüber hinaus ist die Funktion ist unabhängig von den Gemeinschaften und auch keinem anderen Arbeitsbereich zugeordnet, zum Beispiel der Breitenausbildung.

Stellung

Der Konventionsbeauftragte kann Angehöriger des Vorstands bzw. Präsidiums seines Kreisverbands (selten Kreiskonventionsbeauftragter genannt, engl. district dissemination officer), seines Landesverbands (Landeskonventionsbeauftragter, engl. regional dissemination officer) oder des Bundesverbands (Bundeskonventionsbeauftragter, engl. federal dissemination officer) sein. Seine Stellung ist in der jeweiligen Satzung festgelegt.

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