Konventionsbeauftragter
Allgemeines
Ein Konventionsbeauftragter (selten: KVB oder KB; engl. dissemination officer) im DRK berät seine Gliederung hinsichtlich des Humanitären Völkerrechts und fördert die Einhaltung dieses Rechts im Gebiet seines Verbands, vor allem durch die Verbreitung des Wissens um das HVR (Verbreitungsarbeit). Darüber hinaus unterstützt er, an die Ideale und Ziele der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und an ihre Grundsätze zu erinnern und sie bei Bedarf für Anwendungsfälle für Ort auszulegen.
Die ehrenamtliche Funktion gibt es erst ab der Kreisebene, das heißt Ortsvereine oder örtliche Gemeinschaften haben keine Konventionsbeauftragten. Darüber hinaus ist die Funktion ist unabhängig von den Gemeinschaften und auch keinem anderen Arbeitsbereich zugeordnet, zum Beispiel der Breitenausbildung.
Stellung
Der Konventionsbeauftragte kann Angehöriger des Vorstands bzw. Präsidiums seines Kreisverbands (selten Kreiskonventionsbeauftragter genannt, engl. district dissemination officer), seines Landesverbands (Landeskonventionsbeauftragter, engl. regional dissemination officer) oder des Bundesverbands (Bundeskonventionsbeauftragter, engl. federal dissemination officer) sein. Seine Stellung ist in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Weitere Informationen
Websites
- DRK.de, Verbreitungsarbeit erklärt
- Christian B. Schad, Die abwechslungsreiche Arbeit eines Konventionsbeauftragten auf Kreisebene. Zwanzig Jahre Verbreitungsarbeit in Stuttgart. Ein Rückblick, Stuttgart 2013
Enzyklopädie
- Artikel Humanitäres Völkerrecht und Genfer Abkommen
- Artikel Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
- Artikel Verbandstufe und Kreisverband
- Artikel Verbreitungsarbeit