Rotkreuz-Recht
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines
Der Begriff Rotkreuz-Recht (auch: Rotkreuzrecht) wird uneinheitlich gebraucht. Er kann als Oberbegriff für die folgenden Bereiche von Regelwerken gesehen werden, wird jedoch mitunter auch als Bezeichnung einer dieser Bereiche verwendet:
- Humanitäres Völkerrecht, soweit es die Rolle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) oder der Nationalen Gesellschaften (wie das DRK) betrifft, das heißt insbesondere die vier Genfer Abkommen und ihre drei Zusatzprotokolle;
- Nationales, staatliches Recht hinsichtlich der Umsetzung der Genfer Abkommen, einschließlich der Anerkennung und Regulierung der jeweiligen Nationalen Gesellschaften, zum Beispiel in Deutschland durch das DRK-Gesetz, in Österreich durch das Rotkreuzgesetz und in der Schweiz der Bundesbeschluss betreffend das Schweizerische Rote Kreuz;
- eigene Regularien der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung auf internationaler Ebene wie die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, Satzungen und Ordnungen des Landesverbände und des Bundesverbands in Deutschland;
- das eigene Rechtswesen in der Organisation, soweit vorhanden, was im Deutschen Roten Kreuz vor allem das Schiedswesen und mit Einschränkungen auch das Disziplinarwesen ist.
Mit dem Rotkreuz-Recht befassen sich Juristen im DRK und auch juristische Laien.
Weitere Informationen
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Artikel Nationale Gesellschaft
- Artikel Juristen im DRK
- Kategorie Regularien
- Kategorie Schiedswesen