Juristen im DRK

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Im Deut­schen Roten Kreuz gibt es vier Bereiche, in denen regelmäßig Juristen tätig sind:

  1. Ehrenamtliche Justiziare in den Vorständen bzw. Präsidien und seltenerweise in anderen Gremien der Kreis­verbände, Bezirks­verbände und Landes­verbände;
  2. ehren­amtliche Konventions­beauftragte auf allen Verbandstufen oberhalb der Ortsebene, soweit die Funktion von Juristen wahrgenommen wird, was nicht erforderlich ist;
  3. haupt­amtlich beschäftigte, juristische Mitarbeiter in Rechtsabteilungen von Vereinen oder Gesellschaften des DRK;
  4. ehren­amtliche Vorsitzende der Schiedsgerichte, die gemäß jeweiliger Schiedsordnung die Befähigung zum Richteramt haben müssen, das heißt sogenannte Volljuristen sind.

Juristen können im DRK wie auch generell nichtjuristische Berufe und ehrenamtliche Tätigkeiten wahrnehmen.

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