Freiwilligendienst

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Freiwilligendienst ist Mitwirkungsform im Deut­schen Roten Kreuz (DRK), die — entgegen der Annahme, die ihr Name nahelegt — nicht zum Ehrenamt gehört. Es handelt sich um eine staatlich definierte Art der Tätigkeit, die trotz erheblicher formaler Unterschiede ähnlich den angestellte Arbeitnehmern in der Regel im haupt­amtlich organisierten Betrieb eingegliedert ist. Mangels Betreuungsmöglichkeit werden Personen, die einen Freiwilligendienst leisten, selten in den ehren­amtlich geführten Bereichen wie den Rotkreuz-Gemeinschaften eingesetzt.

Im DRK dominieren zwei Arten des Freiwilligendienstes: Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) für 16- bis 26-jährige, junge Menschen und der in der Regel einjährige Bundesfreiwilligendienst (BFD), der die Verluste durch den entfallenen Zivildienst ersetzen sollte. Es handelt sich um bezahlte Tätigkeiten, wobei kein Gehalt, sondern ein niedriges Taschengeld bzw. eine bescheidene Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Vermittlung von Freiwilligen

Einige Gliederungen des Deut­schen Roten Kreu­zes betreiben Beratungs- und Vermittlungsagenturen für Personen, die einen Freiwilligendienst leisten möchten. Sie vermitteln auch an Einsatzstellen anderer Organisationen. Beispiele dafür sind FreiWerk in Nordrhein und Volunta in Hessen.

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