Freiwilligendienst
Allgemeines
Der Freiwilligendienst ist Mitwirkungsform im Deutschen Roten Kreuz (DRK), die — entgegen der Annahme, die ihr Name nahelegt — nicht zum Ehrenamt gehört. Es handelt sich um eine staatlich definierte Art der Tätigkeit, die trotz erheblicher formaler Unterschiede ähnlich den angestellte Arbeitnehmern in der Regel im hauptamtlich organisierten Betrieb eingegliedert ist. Mangels Betreuungsmöglichkeit werden Personen, die einen Freiwilligendienst leisten, selten in den ehrenamtlich geführten Bereichen wie den Rotkreuz-Gemeinschaften eingesetzt.
Im DRK dominieren zwei Arten des Freiwilligendienstes: Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) für 16- bis 26-jährige, junge Menschen und der in der Regel einjährige Bundesfreiwilligendienst (BFD), der die Verluste durch den entfallenen Zivildienst ersetzen sollte. Es handelt sich um bezahlte Tätigkeiten, wobei kein Gehalt, sondern ein niedriges Taschengeld bzw. eine bescheidene Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Vermittlung von Freiwilligen
Einige Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes betreiben Beratungs- und Vermittlungsagenturen für Personen, die einen Freiwilligendienst leisten möchten. Sie vermitteln auch an Einsatzstellen anderer Organisationen. Beispiele dafür sind FreiWerk in Nordrhein und Volunta in Hessen.
Weitere Informationen
Websites
- DRK.de, Freiwilligendienste im DRK
- Website Freiwilligendienste im Deutschen Roten Kreuz
- Website Bundesfreiwilligendienst
- BMFSFJ.de, Freiwilliges Soziales Jahr
Enzyklopädie
- Artikel Freiwilliger
- Artikel Engagement und Sinn
- Artikel Ehrenamt
- Artikel Hauptamt