Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern
Allgemeines

Die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern GmbH (ZAST) mit Sitz in München ist der Inkassodienstleister für die Organisationen und Firmen in Bayern, die im öffentlichen Rettungsdienst mitwirken. Die ZAST rechnet die ihr gemeldeten Einsätze mit den Versicherungen, anderen Kostenträgern und Patienten ab und lässt die Kostenerstattungen den Rettungsdiensten als Leistungserbringern zukommen. Für die Rettungsdienste hat das den Vorteil, dass sie zur Abrechnung mit nur einer einzigen Stelle zusammenarbeiten müssen, und die Versicherungen haben ihrerseits auch einen zentralen Ansprechpartner.
Die ZAST ist per Gesetz reguliert1 und eine Ausgründung aus dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK). Sie nahm 2003 ihren vollen Betrieb auf und wurde 2013 unabhängig. Das BRK, das eigenen Angaben zufolge 80 % des öffentlichen Rettungsdienstes in Bayern erbringt2, hält 49 % der Anteile an der Gesellschaft. Dadurch ist das Unternehmen unabhängig und keine Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes.
Gesellschafter
Die ZAST hat neun Gesellschafter (2018):3
- Bayerisches Rotes Kreuz (49,0 %),
- Malteser Hilfsdienst (10,0 %),
- Bayerischer Landkreistag (7,6 %),
- Bayerischer Städtetag (7,4 %),
- Landesvereinigung der privaten Rettungsdienste in Bayern e.V. (7,0 %),
- Johanniter-Unfall-Hilfe (7,0 %),
- Arbeiter-Samariter-Bund (7,0 %),
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (3,0 %),
- Landeshauptstadt München (2,0 %).
Da sich die ZAST mehrheitlich in privater Hand befindet und keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, ist sie keine öffentliche Stelle.
Weitere Informationen
Websites
Enzyklopädie
- Artikel Bayerisches Rotes Kreuz
- Artikel Rettungsdienst
Einzelnachweise
- ↑ Die Aufgaben der ZAST sind in Art. 34 Abs. 9 BayRDG und § 36 AVBayRDG festgelegt.
- ↑ Über 80 Prozent aller Krankentransporte, Notfall- und Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst werden in Bayern vom BRK durchgeführt. — BRK.de, Rettungsdienst (2022).
- ↑ Die Anteile sind aus den Stammeinlagen der Gesellschafter in 2013 berechnet. Zumindest der Anteil des BRK war 2019 unverändert.