Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Einleitung [des vierten Buchs]

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Die erneute Reorganisation des Deutschen Roten Kreuzes in 1937, vier Jahre nach den schon durchdringenden Änderungen in 1933, hatten diesen Kapitel zufolge drei Ziele: 1. die vollständige Gleichschaltung, 2. die Fokussierung auf die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht, 3. die Sicherung ausreichenden, freiwilligen Personals für die zu erwartenden Anforderungen im Krieg.

Kapitel 30: Einleitung [des vierten Buchs]

[Überholte Struktur]

[189] Die Wiederherstellung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches, die Durchbildung der Verfassung von Staat und Partei nach dem Führergrundsatz1 und die dadurch bedingte Klarheit des Aufbaus und der Zuständigkeiten aller Verbände und Organisationen forderten gebieterisch eine Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes. Die Satzung von 1933 genügte diesen Anforderungen nicht.2 Sie war eine Zwischenlösung, die immerhin die Voraussetzungen für die notwendige Neugestaltung gab.3 Reichsregierung und Wehrmacht wollten und brauchten ein einheitliches, kraftvolles Deutsches Rotes Kreuz. Der Führer hatte sich in der Reichstagsrede vom 21. Mai 1935 zu dem Grundgedanken des Roten Kreuzes und des Genfer Abkommens bekannt4, das die Reichsregierung 19345 ratifiziert hatte. Trotzdem befand sich das Deutsche Rote Kreuz am Ende des Jahres 1936 in einer schwierigen Lage. In seiner Hauptverwaltung, in den Ländern und preußischen Provinzen von Männern und Frauen geführt, die das Vertrauen von Partei und Staat genossen, war doch, im ganzen gesehen, das Deutsche Rote Kreuz eine Organisation geblieben, die in den Neuaufbau des Reiches nach Gestaltung, Arbeitsform und fließender Abgrenzung der Arbeitsgebiete nicht mehr hineingehörte. So entstand die deutlich sichtbare Gefahr eines allmählich fortschreitenden Abbröckelns und Absterbens unter dem langsam fortwirkenden Druck des ringsum frisch aufschießenden Lebenswillen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände.

[Ziele der Reorganisation]

[190] Mit solchen Verfallserscheinungen im Deutschen Roten Kreuz, die wesentlich von überholten Formen, nicht von den darin wirkenden lebendigen Menschen und Kräften ausgingen, galt es schnell und gründlich aufzuräumen.

Demgemäß schlug der Präsident, Herzog von Koburg6, der Reichsregierung als Stellvertretenden Präsidenten den Reichsarzt SS. Dr. Grawitz7 vor, der vom Reichsminister des Innern8 berufen wurde und mit Anfang des Jahres 1937 sein neues Amt antrat, ausgerüstet mit dem persönlichen Auftrag des Führers für die Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes. In seiner Antrittsrede bei der Einführung am 4. Januar 1937 umriß der neue Stellvertretende Präsident sein Programm in folgenden drei Punkten:

„Richtungweisend für die Weiterarbeit des Deutschen Roten Kreuzes wird sein, daß

  1. das Deutsche Rote Kreuz ein gesunder, den Lebensgesetzen des Nationalsozialistischen Dritten Reiches sich organisch einfügender Bau sein muß9, der
  2. entsprechend seiner Zweckbestimmung gemäß dem Genfer Abkommen den an ihn in Frieden und Krieg gestellten Anforderungen unbedingt zu genügen hat10 und
  3. dessen Organisationsform und Führung die Möglichkeit und den Anreiz der freiwilligen Mitarbeit weiter Kreise des deutschen Volkes gewährleisten muß.11

Diese drei Punkte haben die Richtlinie für die gesamte innere und äußere Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes gegeben. Sie bildeten den Untergrund für jeden einzelnen Vorgang, ob groß oder klein, der folgenden Arbeit. Klein war diese nicht; ist es doch leichter, eine Organisation neu zu schaffen, wenn sie gebraucht wird, als ein an Traditionen reiches, von lebendigen Kräften erfülltes Gebilde so umzugestalten, daß die wehrpolitisch notwendige Arbeit nicht unterbrochen wird, daß alle fruchtbaren Kräfte und Werte erhalten und zu vermehrter Geltung gebracht werden, daß alles Überholte aber radikal ausgetilgt wird. Der nationalsozialistische Staat hatte diese Wandlung auf zahllosen Gebieten des öffentlichen Lebens erfolgreich durchgeführt. Sie mußte auch am Deutschen Roten Kreuz gelingen.9

[Beseitigung der Gliederungen]

[191] Der entscheidende organisatorische Schritt, der allerdings gründlich mit der Vergangenheit aufräumte und damit vielen altbewährten, treuen Männern und Frauen des Deutschen Roten Kreuzes weh tun mußte, sollte die Beseitigung der fast 9000 einzelnen, rechtlich selbständigen Organisationen sein12, die als Vereine konstruiert waren und trotz vierjähriger Mitarbeit im nationalsozialistischen Staat immer noch die Überreste vereinsmäßigen Gebahrens an sich trugen. Das galt für die Männervereine und Sanitätskolonnen ebenso wie für die Frauenvereine. Für das Deutsche Rote Kreuz, das sein Daseinsrecht aus dem Genfer Abkommen und der Verpflichtung zum Kriegssanitätsdienst der Wehrmacht herleitete, mußte eine straffe, von soldatischem Geist getragene und durchdrungene Form gefunden werden. Das hatte und hat nichts mit „Kommiß“ zu tun, im Gegenteil. Die freiwillig übernommene Pflicht jedes einzelnen, ob Mann oder Frau, im Deutschen Roten Kreuz mußte um so fester und klarer die Leistung, also den echten Einsatz mit Leib und Seele, fordern, als es sich um eine Verpflichtung handelte, die selbst erwählt und selbst gewollt war. Straffe Organisation mit Anordnung und Unterordnung sollte am allerwenigsten persönliche Initiative und Schaffensfreude ausschließen. Daß Unterordnung und Entschlußfreudigkeit keine Gegensätze sind, weiß jeder alte Soldat — und Frontsoldaten sind es, die eigentlich die Träger nationalsozialistischen Denkens im Geist eines wahrhaften Kämpfertums für Volk und Reich geworden sind. Und daß Frauen in ihrer Weise den gleichgerichteten Sinn für den Dienst am Ganzen mit aller Stärke des Herzens erfassen, dafür waren und sind die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes ein lebendiger Beweis.

[Sonderstellung des Deutschen Roten Kreuzes]

In einem Staat, der aus nationalsozialistischer Anschauung gestaltet ist, in Gefolgschaft einer Wehrmacht, die von nationalsozialistischem Kämpfertum erfüllt ist, gefördert von einer Partei, die Träger und Ausdruck des nationalsozialistischen Willens des deutschen Volkes ist, kann ein Deutsches Rotes Kreuz nur bestehen, das aus solchem Geist und Willen geformt wurde. Das Deutsche Rote Kreuz, das als freie nationale Hilfsgesellschaft des Genfer Abkommens der Aufsicht des Reiches untersteht13, konnte weder eine Gliederung der Partei noch ein unmittelbarer Bestandteil der Wehrmacht werden. Es ist so eng mit [192] Reich, Partei und Wehrmacht verbunden, daß es keinem von ihnen ausschließlich angehören kann. Diese Sonderstellung ist dem Deutschen Roten Kreuz eigentümlich und bestimmt seine Haltung, die überall zu wahren ist.

[Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht]

Die unbedingte Erfüllung der gemäß dem Genfer Abkommen zu stellenden Anforderungen ist die zweite Richtlinie für die Neugestaltung des Deutschen Roten Kreuzes. Sie konnte erst nach Wiedergewinnung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches und Sprengung aller der Bindungen, die den Leidensweg des deutschen Volkes durch vierzehn furchtbare Jahre seiner Geschichte begleiteten, wieder voll verwirklicht werden. Damit wurde das Deutsche Rote Kreuz endgültig aus der verschwommenen Unklarheit seiner Stellung befreit, die auch die Erklärung für die Undurchsichtigkeit seiner Organisation gewesen war. Endlich wurden nun wieder die Anforderungen gestellt, die seinem eigentlichen Wesen entsprachen, und zwar in einem alle frühere Leistung erheblich übersteigenden Ausmaß. Während die Freiwillige Krankenpflege noch im Welt­krieg14 die Ergänzungskräfte für den Heeressanitätsdienst nur in der Etappe zu stellen gehabt hatte, und ihre Wirksamkeit weit hinter der Front lag, wurde nun die Forderung erhoben, den wehrtauglichen Nachwuchs für die Front-Sanitätstruppe soldatisch und sanitätsdienstlich zu schulen und die gedienten Sanitätssoldaten nach ihrem Wehrdienst anteilig zu erfassen, im Sinne der Wehrmacht fortzubilden und durch regelmäßigen Einsatz im Friedens-Bereitschaftsdienst ständig in der Übung zu erhalten.

Darüber hinaus ergaben sich die Anforderungen des Sanitätsdienstes im Sicherheits- und Hilfsdienst des behördlichen Luftschutzes, der, wenn auch nicht im Genfer Abkommen erwähnt, überall auch außerhalb Deutschlands zur selbstverständlich dem Roten Kreuz zufallenden Aufgabe geworden ist. Der Luftschutzsanitätsdienst braucht auch die nicht wehrtauglichen, besonders die älteren, erfahrenen DRK.-Männer, er braucht vor allen Dingen eine große Zahl von DRK.-Frauen, deren praktischer, unmittelbarer Einsatz im Sanitätsdienst damit eine ganz neue, entscheidend wichtige Bedeutung erhalten hat. Für das Deutsche Rote Kreuz sind die Frauen heute noch mehr als früher ebenso wichtige Einsatzkräfte wie die Männer.

[193] Die enge Verbundenheit mit der Wehrmacht legt allen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes die mit besonderem Stolz erfüllte Verpflichtung auf, in Können, Haltung und Disziplin der Zweckbestimmung zu entsprechen. Für die DRK.-Frauen ergibt sich daraus nicht etwa der Anreiz zu Soldatenspielerei und burschikoser Vermännerung, die jedem soldatisch empfindenden Mann ein Greuel ist, ebenso wenig aber auch zu Sentimentalität und Weich­mü­tig­keit.15 Worauf es ankommt, das haben die Schwestern im Welt­krieg14 gezeigt; sie bissen die Zähne zusammen, wenn es hart auf hart ging, und wußten die natürliche, frohsinnige Haltung zu wahren, die jede Frau auch unter einer Legion von Männern unantastbar macht und sich die Achtung schafft, die leicht zu behaupten und nur einmal, aber dann unwiederbringlich, zu verlieren ist.

[Freiwilligkeit der Mitwirkung]

Die dritte Richtlinie bestimmt, daß an dem überlieferten Grundsatz der freiwilligen Mitarbeit im Deutschen Roten Kreuz unverbrüchlich festgehalten werden muß. Nur in einer auf freiwilliger, ehrenamtlicher Mitarbeit aufbauenden Organisation werden sich die wertvollen Männer und Frauen sammeln, die ihr Höchstes und Bestes einsetzen, wenn es von ihnen gefordert wird. Das Deutsche Rote Kreuz muß demnach seinen Ruf an alle die richten, die in Pflicht und Beruf stehen, ihre freie Zeit für das gemeinsame Werk daranzugeben, für den „selbstlosen Dienst an Volk und Vaterland“ nach dem Worte des Führers. Rotkreuzarbeit im Frieden ist „praktisch gelebter und geleisteter Sozialismus der Tat“. So ist seit 75 Jahren im Deutschen Roten Kreuz gearbeitet worden, und die Leistungen sprechen ihre Sprache. Die straffe nationalsozialistische Führung wird diesem freiwilligen Einsatz Hunderttausender von tüchtig geschulten Männern und Frauen eine Steigerung des Erfolges verleihen, weil es keine Zersplitterung der Kräfte mehr geben wird.

[Selbstlob]

In einem Jahre ist die Umwandlung des Deutschen Roten Kreuzes durchgeführt worden. Es war das eine Leistung, die nur mit stärkster Anspannung aller Kräfte möglich war.16 Daß sie gelang, war der energischen, zielbewußten Führung, aber auch dem unbedingten Gefolgschaftswillen und der eisernen Treue der Männer und Frauen des Deutschen Roten Kreuzes zu danken, die an ihrer Stelle mit höchster Verantwortlichkeit16 und bereitem Einsatzwillen das ihre taten, das vor-[194]gesteckte Ziel zu verwirklichen. Das Deutsche Rote Kreuz kann mit Stolz auf dieses Werk blicken. Es hat damit bewiesen, daß es auch zu höchsten Leistungen und letztem Einsatz fähig ist.

Erläuterungen

  1. Das Führerprinzip ist ein fundamentales autoritäres Prinzip des Faschismus.
  2. Zentralismus ist eines der Strukturmerkmale des NS-Staats (1933–1945) und der ihn beherrschenden NSDAP. Die Landesvereine und innerhalb des preußischen Landesvereins die Provinzialvereine waren immer noch formal recht selbstständige Organisationen.
  3. Eine Wiederholung aus Kapitel 29.
  4. In dieser fast einstündigen Rede von Adolf Hitler (1889–1945) im Reichstag geht es um die Wiederaufrüstung Deutschlands. Die Genfer Abkommen werden nur nebenei erwähnt, und das Rote Kreuz als Organisation gar nicht. Die relevanten Passagen lauten: Die deutsche Reichsregierung ist bereit, sich an allen Bestrebungen aktiv zu beteiligen, die zu praktischen Begrenzungen uferloser Rüstungen führen können. Sie sieht den zur Zeit einzig möglichen Weg hierzu in einer Rückkehr zu den Gedankengängen der einstigen Genfer Konvention des Roten Kreuzes. Sie glaubt zunächst nur an die Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung und Verfemung von Kampfmitteln und Kampfmethoden, die ihrem innersten Wesen nach im Widerspruch stehen zur bereits geltenden Genfer Konvention des Roten Kreuzes. Und: Wenn es einst gelang, durch die Genfer Rote-Kreuz-Konvention die an sich mögliche Tötung des wehrlos gewordenen Verwundeten oder Gefangenen allmählich zu verhindern, dann muß es genau so möglich sein, durch eine analoge Konvention den Bombenkrieg gegen die ebenfalls wehrlose Zivilbevölkerung zu verbieten und endlich überhaupt zur Einstellung zu bringen. — Im für den NS-Staat typischen Machtkampf der politischen Eliten und der nationalsozialisten Organisationen und (so wie das damalige DRK) der NSDAP nahestehenden Organisationen untereinander war es üblich, sich zu seinen eigenen Gunsten auf dokumentierte oder auch mündliche Äußerungen Hitlers als höchste Autorität zu berufen, selbst wenn sie wie hier aus dem Kontext gerissen sind und als unterstützender Beleg eigentlich bedeutungslos sind.
  5. 21. Februar 1934.
  6. Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884–1954).
  7. Ernst Robert Grawitz (1899–1945), als Nachfolger von Paul Hocheisen (1870–1944).
  8. Wilhelm Frick (1877–1946) war von 1933 bis 1943 der Reichsminister des Innern.
  9. 9,0 9,1 Das Ziel war also die vollständige Gleichschaltung des Deutschen Roten Kreuzes.
  10. Die primäre Aufgabe soll also die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht sein, der Amtliche Sanitätsdienst, zur Kriegsvorbereitung.
  11. Der durch den geplanten Krieg zu erwartende Personalbedarf musste gedeckt werden.
  12. Mit dem Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz wurden 1937 alle seinerzeit 8 722 DRK-Gliederungen jedweder Rechtsform aufgelöst und zu einer zentral geführten Einheit unter staatlicher Kontrolle zusammengeführt.
  13. Hier wird unterstellt, die es sei völkerrechtlich erforderlich, dass eine Nationale Gesellschaft oder eine Freiwillige Hilfsgesellschaft (die Unterscheidung gibt es erst seit 1949) unter staatlicher Aufsicht steht. Aus dem I. Genfer Abkommen in der damals gültigen Fassung von 1929 geht das aber nicht hervor.
  14. 14,0 14,1 Erster Welt­krieg (1914–1918).
  15. Der Frauenpolitik in der Zeit des Nationalsozialismus war ein Frauenbild unterlegt. Neben der Betonung der Rolle der Frau in der Gesellschaft als Mutter gehörten dazu auch gewünschte Charaktereigenschaften wie Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Leidensfähigkeit und Selbstlosigkeit.
  16. 16,0 16,1 Die Sprache des Nationalsozialismus enthält häufig solche Superlative.