Ehrenzeichen
Allgemeines

Das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Verdienstauszeichnung, die seit 1953 vom DRK-Bundesverband auf Antrag eines Landesverbands1 oder des Verbands der Schwesternschaften verliehen wird. Empfänger sind in der Regel ehrenamtliche Mitglieder oder auch hauptamtliche Mitarbeiter, die bereits mit der Verdienstauszeichnung ihres Landesverbands geehrt wurden2. Externe Ehrungen stellen eine Ausnahme dar. Zwischen der Vergabe der früheren Auszeichnung und der gewünschten Vergabe des Ehrenzeichens muss es zusätzliche Verdienste geben, die nachzuweisen ist. Eine Doppelehrung und Häufung von Ehrungen soll so vermieden werden. Das Ehrenzeichen des DRK ist staatlich geschützt3 und wird vom Präsidenten des Bundesverbands verliehen1.1.
Auszeichnungen gleichen Namens wurden auch von Vorgängern des heutigen Deutschen Roten Kreuzes sowie vom DRK der DDR verliehen. Erstmals wurde eine solche Auszeichnung am 28. April 1922 gestiftet. Darüber hinaus gibt es im Bayerischen Roten Kreuz das, ebenfalls staatliche, BRK-Ehrenzeichen.
In der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) war von 1939 bis 1944 das damalige DRK-Ehrenzeichen durch die allgemeine Auszeichnung für deutsche Volkspflege ersetzt worden. Ihre Grundstufe, die Medaille für deutsche Volkspflege, wurde massenhaft und niedrigschwellig verliehen und hatte im damaligen DRK (1937–1945) mehr den Charakter einer Zeitauszeichnung.
Verleihungsstufen
Das Ehrenzeichen wird in zwei Stufen verliehen:4
- Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes (vormals: 1. Klasse),
- Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold (vormals: 2. Klasse).
Wer beide Stufen verliehen bekommen hat, darf beide zugleich tragen, nicht nur — wie bei anderen Auszeichnungen üblich — die höherwertige Stufe.1.2
Verkörperung
Das Ehrenzeichen wird in drei Formen verliehen: Orden (das namensgebende Ehrenzeichen), Bandschnalle und Anstecker (Ordensminiatur). Das eigentliche Ehrenzeichen, das ordensähnlich gestaltet ist, ist ein weißes Kreuz aus Emaille, in dessen Mitte ein umkranztes Rotes Kreuz auf weißem Grund angebracht ist.
Weitere Informationen
- Artikel Ordenserlass
- Artikel Auszeichnung
- Artikel Verdienstauszeichnung
- Artikel BRK-Ehrenzeichen
- Artikel Auszeichnung für deutsche Volkspflege
Erläuterungen und Einzelnachweise
- ↑ Vorschläge für die Verleihung an Mitglieder des Roten Kreuzes sollen nur durch die Präsidenten der Landesverbände eingereicht werden. — Deutsches Rotes Kreuz, Stiftungsurkunde des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes, Bonn, 8. Mai 1953, Artikel 5.
- ↑ Diese Bedingung gilt nur, wenn es eine solche Auszeichnung gibt. Der Landesverband Berlin und der Verband der Schwesternschaften, der auf der Verbandstufe eines Landesverbands steht, vergeben keine Verdienstauszeichnungen.
- ↑ Art. 2 Nr. 1 OrdenErl i.V.m. § 3 Abs. 1 OrdenG; Bundesanzeiger Nr. 182 vom 23. September 1958, Seite 1; siehe Artikel Ordenserlass.
- ↑ Die Bezeichnung der Stufen wurde 1955 vom Präsidium des Bundesverbands geändert.