BRK-Ehrenzeichen

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das BRK-Ehrenzeichen ist eine staatliche Auszeichnung für die Mitwirkung im Baye­ri­schen Roten Kreuz, die vom bayerischen Staatsminister des Innern verliehen wird.[1] Das Ehrenzeichen gibt es seit 1957 in unterschiedlichen Formen und Stufen. Heute gibt es es diese Auszeichnung als Zeitauszeichnung in drei Stufen für eine 25-jährige (Ehrenzeichen zweiter Klasse), 40-jährige (Ehrenzeichen erster Klasse) und 50-jährige (Großes Ehrenzeichen) aktive Mitarbeit im Baye­ri­schen Roten Kreuz, die in Silber (zweite Klasse) oder Gold (übrige Klassen) ausgeführt werden. Für besondere Verdienste gibt es eine Verdienstauszeichnung als vierte Variante, die als Steckkreuz ausgeführt ist.[2] Bis 2012 regelte das ehemalige BRK-Ehrenzeichengesetz (BayRKEZG) das BRK-Ehrenzeichen.

Das DRK-Ehrenzeichen ist eine andere Auszeichnung, die ebenfalls staatlich ist und auf Bundes­ebene verliehen wird.

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Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. Art. 1 FwHOEzG.
  2. Art. 2-3 FwHOEzG.