BRK-Ehrenzeichen

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das BRK-Ehrenzeichen ist eine staatliche Auszeichnung für die Mitwirkung im Baye­ri­schen Roten Kreuz, die vom bayerischen Staatsminister des Innern verliehen wird.1 Das Ehrenzeichen gibt es seit 1957 in unterschiedlichen Formen und Stufen. Heute gibt es es diese Auszeichnung als Zeitauszeichnung in drei Stufen für eine 25-jährige (Ehrenzeichen zweiter Klasse), 40-jährige (Ehrenzeichen erster Klasse) und 50-jährige (Großes Ehrenzeichen) aktive Mitarbeit im Baye­ri­schen Roten Kreuz, die in Silber (zweite Klasse) oder Gold (übrige Klassen) ausgeführt werden. Für besondere Verdienste gibt es eine Verdienstauszeichnung als vierte Variante, die als Steckkreuz ausgeführt ist.2 Bis 2012 regelte das ehemalige BRK-Ehrenzeichengesetz (BayRKEZG) das BRK-Ehrenzeichen.

Das DRK-Ehrenzeichen ist eine andere Auszeichnung, die ebenfalls staatlich ist und auf Bundes­ebene verliehen wird.

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Einzelnachweise

  1. Art. 1 FwHOEzG.
  2. Art. 2-3 FwHOEzG.