Humanitäres Völkerrecht

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Kriegsrecht)

Allgemeines

Das Humanitäre Völkerrecht (HVR) stellt einen Teil des Völkerrechts dar. Zum Völkerrecht gehören daneben beispielsweise die Menschenrechte, das Seerecht, das Recht der diplomatischen Beziehungen und das internationale Wirtschaftsrecht. Der Regelungsbereich des HVR beschränkt sich auf bewaffnete Konflikte, daher wird es auch als Recht der bewaffneten Konflikte oder — ungenau weil sich bewaffnete Konflikte nicht auf Kriege beschränken — als Kriegsrecht bezeichnet.

Das Humanitäre Völkerrecht besteht aus zwei Teilen: 1. das in Abkommen zwischen Staaten ausdrücklich vereinbarte Recht, so wie beispielsweise die Genfer Abkommen; 2. das neben diesen Verträgen geltende Humani­täre Völker­gewohnheits­recht.

Verträge (Beispiele)

Aktuelle Regelungen

Historische Regelungen

HVR und DRK

Für das Deut­sche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung sind vor allem die Genfer Abkommen von Bedeutung, die in Deutschland unter anderem durch das DRK-Gesetz und das Völkerstrafgesetzbuch umgesetzt sind. Im Rahmen der ihm gesetzlich übertragenen Verbreitungsarbeit informiert das DRK über die Inhalte des HVR, zum Beispiel im DRK-Sommerkurs im Humanitären Völkerrecht, und es wirkt an der Diskussion und Weiterentwicklung mit, beispielsweise durch den Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht und die Tagung zum Humanitären Völkerrecht.

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