Chemiewaffenübereinkommen
Allgemeines
Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ, auch: Chemiewaffenkonvention) vom 13. Januar 1993 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Chemiewaffen in jeder Hinsicht verbietet. Sie dürfen weder eingesetzt, noch hergestellt, noch besessen, noch weitergegeben werden. Vorhandene Bestände sind vollständig zu vernichten. Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen wurde 1992 verabschiedet, 1993 unterzeichnet ist seit dem 29. April 1997 in Kraft. Es ist dem Humanitären Völkerrecht zuzurechnen, weil es eine unterschiedslos wirkende Waffengattung verbietet, die sich nicht gezielt militärisch einsetzen lässt. Das Abkommen gilt neben dem Genfer Protokoll (1925), ist konkreter und umfassender.
Implementierung in Deutschland
Deutschland hat das Übereinkommen vom 13. Januar 1993 mit Beschluss des Bundestags am 26. Mai 1994 durch zwei nationale Gesetze implementiert: Mit dem Gesetz zum Chemiewaffenübereinkommen wird der völkerrechtliche Vertrag in Deutschland gültig, und das Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAG) regelt die konkrete Umsetzung in Deutschland. Ergänzt wird das Ausführungsgesetz durch die von der Bundesregierung erlassene Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) vom 20. November 1996.
Weitere Informationen
Websites
- Website Chemical Weapons Convention (Text des Übereinkommens)
- Website Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW)
- BPB.de, Vor 25 Jahren: Verabschiedung der Chemiewaffenkonvention, 28. August 2017
Enzyklopädie
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
- Artikel Biowaffenkonvention
- Artikel Genfer Protokoll (1925)
- Artikel Vertragsstaat