Chemiewaffenübereinkommen

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ, auch: Chemiewaffenkonvention) vom 13. Januar 1993 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Chemiewaffen in jeder Hinsicht verbietet. Sie dürfen weder eingesetzt, noch hergestellt, noch besessen, noch weitergegeben werden. Vorhandene Bestände sind vollständig zu vernichten. Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen wurde 1992 verabschiedet, 1993 unterzeichnet ist seit dem 29. April 1997 in Kraft. Es ist dem Humani­tären Völker­recht zuzurechnen, weil es eine unterschiedslos wirkende Waffengattung verbietet, die sich nicht gezielt militärisch einsetzen lässt. Das Abkommen gilt neben dem Genfer Protokoll (1925), ist konkreter und umfassender.

Implementierung in Deutschland

Deutschland hat das Übereinkommen vom 13. Januar 1993 mit Beschluss des Bundestags am 26. Mai 1994 durch zwei nationale Gesetze implementiert: Mit dem Gesetz zum Chemiewaffenübereinkommen wird der völkerrechtliche Vertrag in Deutschland gültig, und das Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAG) regelt die konkrete Umsetzung in Deutschland. Ergänzt wird das Ausführungsgesetz durch die von der Bundesregierung erlassene Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) vom 20. November 1996.

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