Genfer Protokoll (1925)

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925, das mit vollem Titel Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege heißt, verbietet es den Vertragsstaaten, chemische und biologische Waffen einzusetzen. Chemiewaffen werden darin als erstickende[…], giftige[…] oder ähnliche[…] Gase[…] sowie von alle[…] derartige[…] Flüssigkeiten, Stoffe[…] oder Verfahrensarten bezeichnet1, biologische Waffen als bakteriologische[…] Kriegsmittel1.1. Der Vertrag ist weiterhin gültig und von Bedeutung, soweit ein Staat diesem Abkommen, nicht jedoch den beiden weitergehenden Abkommen beigetreten ist: Biowaffenkonvention von 1972 und Chemiewaffenübereinkommen von 1993. Das Genfer Protokoll von 1925 zählt zum Humani­tären Völker­recht und hat 146 Vertragsstaaten (2021). Es treten weiterhin Staaten bei; zuletzt (2020) waren das Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan.

Implementierung in Deutschland

Deutschland unterzeichnete das Abkommen mit am 17. Juni 1925 und ratifizierte es am 25. April 1929. Eine weitergehende Umsetzung durch nationale Gesetze fand nicht statt, was seine Gültigkeit, die bis heute anhält, nicht einschränkt.

Kritisiert wurde das Genfer Protokoll früh wegen seiner Kürze und damit Ungenauigkeit. Zum Beispiel:

Es läßt sich nicht verschweigen, daß der Wortlaut dieses Verbotes, der dem Washingtonabkommen entnommen ist, sehr lückenhaft und ungenau erscheint. Die Frage der Abgrenzung der erstickenden, giftigen und ähnlichen Gase von den ihnen chemisch und pharmakologisch unähnlichen Gasen, also vor allem den tränenerregenden oder etwa betäubenden, ist ungelöst. Auch die Anwendung der Gaswaffe als Vergeltungsmaßnahme bleibt eine offene Frage. Also weder militärisch noch juristisch noch wissenschaftlich noch gastechnisch erscheint der Wortlaut des Genfer Protokolls eindeutig.2

Das Chemiewaffenübereinkommen und die Biowaffenkonvention sind heute die für Deutschland maßgeblichen Regelungen.

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Einzelnachweise

  1. Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege (Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925), Genf, 17. Juni 1925, Satz 1.
    1. Satz 2.
  2. Rudolf Hanslian, Die Gaswaffe auf internationalen Konferenzen, in: August Schrimpff (Hrsg.), Gasschutz und Luftschutz. Zeitschrift für das gesamte Gebiet des Gas- und Luftschutzes der Zivilbevölkerung., München, August 1931, Seiten 19–22, Seite 20.