Schriftführer
Allgemeines
Ein Schriftführer ist häufig in den Satzungen von Ortsvereinen — und selten auch in anderen Gliederungen auf Ortsebene — des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) als Vorstandsmitglied vorgesehen, jedoch nicht obligatorisch. Ein Ortsverein kann im Rahmen seiner durch die Mustersatzung begrenzten Satzungsfreiheit das Amt streichen und dadurch den Vorstand verkleinern. Da die Aufgaben eines Schriftführers sich nur durch Tradition ergeben und nicht in der Satzung oder nachgelagerten Ordnungen definiert werden, kann die Funktion frei gestaltet, gegebenenfalls durch eine Geschäftsordnung festgelegt werden.
Kreisverbände sind heute überwiegend mittelgroße oder große Sozialunternehmen mit einem hauptamtlichen Kreisgeschäftsführer bzw. einen hauptamtlichen Vorstand. Sie beschäftigen Verwaltungspersonal, das die Aufgaben eines Schriftführers übernimmt. Daher gibt es das Amt dort nicht. Dasselbe gilt auch für alle höheren Verbandstufen und ausgelagerte Gesellschaften.
Typische Aufgaben
Zu den typischen, ehrenamtlich wahrgenommenen Aufgaben eines Schriftführers gehört die Protokollierung der Vorstandssitzungen, eventuell auch der Mitgliederversammlung. Eine weitere mögliche Aufgabe ist die Mitgliederversammlung, soweit das nicht von den Leitungen der Rotkreuz-Gemeinschaften selbst oder einer Servicestelle Ehrenamt übernommen wird. Als der postalische Schriftverkehr noch eine größere Rolle spielte, gehörten auch die Sichtung, Bearbeitung und Ablage des Posteingangs und -ausgangs zu den denkbaren Aufgaben eines Schriftführers.
Weitere Informationen
- Artikel Ortsverein
- Artikel Verein und Satzung
- Artikel Servicestelle Ehrenamt