Schriftführer

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein Schriftführer ist häufig in den Satzungen von Orts­vereinen — und selten auch in anderen Glie­derun­gen auf Ortsebene — des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK) als Vorstandsmitglied vorgesehen, jedoch nicht obligatorisch. Ein Ortsverein kann im Rahmen seiner durch die Mustersatzung begrenzten Satzungsfreiheit das Amt streichen und dadurch den Vorstand verkleinern. Da die Aufgaben eines Schriftführers sich nur durch Tradition ergeben und nicht in der Satzung oder nachgelagerten Ord­nun­gen definiert werden, kann die Funktion frei gestaltet, gegebenenfalls durch eine Geschäftsordnung festgelegt werden.

Kreis­verbände sind heute überwiegend mittelgroße oder große Sozialunternehmen mit einem haupt­amtlichen Kreisgeschäftsführer bzw. einen hauptamtlichen Vorstand. Sie beschäftigen Verwaltungspersonal, das die Aufgaben eines Schriftführers übernimmt. Daher gibt es das Amt dort nicht. Dasselbe gilt auch für alle höheren Verband­stufen und ausgelagerte Gesellschaften.

Typische Aufgaben

Zu den typischen, ehren­amtlich wahrgenommenen Aufgaben eines Schriftführers gehört die Protokollierung der Vorstandssitzungen, eventuell auch der Mitgliederversammlung. Eine weitere mögliche Aufgabe ist die Mitgliederversammlung, soweit das nicht von den Leitungen der Rot­kreuz-Gemein­schaften selbst oder einer Servicestelle Ehrenamt übernommen wird. Als der postalische Schriftverkehr noch eine größere Rolle spielte, gehörten auch die Sichtung, Bearbeitung und Ablage des Posteingangs und -ausgangs zu den denkbaren Aufgaben eines Schriftführers.

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