Völkerrechtliche Verträge (Kategorie)
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Auf internationaler Ebene gibt es keine Gesetze, sondern Vereinbarungen zwischen Staaten. Sie haben verbindlichen Charakter für die beteiligten Vertragsstaaten. Die Verträge und ihre Auslegung und Anwendung ist das Völkervertragsrecht. Die Rechtsquellen des Humanitären Völkerrechts (HVR) sind neben dem Völkervertragsrecht auch das Völkergewohnheitsrecht. In dieser Kategorie finden neben den verbindlichen Verträgen auch schwächere Regeln wie zum Beispiel das Montreux-Dokument. Manche der hier zu findenden Abkommen sind nur noch von historischem Interesse.
Artikel
Folgende 35 Seiten sind in dieser Kategorie, von 35 insgesamt.
G
- Genfer Abkommen
- Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
- Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
- Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle
- Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde
- Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See
- Genfer Friedensprotokoll
- Genfer Konventionen
- Genfer Protokoll (1924)
- Genfer Protokoll (1925)
H
P
U
- Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen
- Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen
- Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung